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Widerspruch in den Nachrichten?

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch in den Nachrichten? innerhalb des Forums Off-Topic

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Alt 10.08.2009, 16:08
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Widerspruch in den Nachrichten?

Liebes Juraforum,
ich bin neu hier und wollte mich erkunden ob ich diese zwei Nachricht möglicherweise nicht richtig verstanden habe :

Text 1 : http://www.juraforum.de/jura/news/ne.../290175/f/111/
Text 2 : http://www.juraforum.de/jura/news/ne.../269553/f/111/

Irgendwie liegt hier ein Widerspruch vor, denn in Text 1 wird beschrieben, dass der Verkäufer den Porsche für 5,50 nicht verkaufen musste, da vor Gericht der Käufer den Schadenersatz nicht erhalten könne.

In Text 2 jedoch steht beschrieben die Angebote bei Ebay sind bindend, dort wurde ein Auto für 100 € verkauft, obwohl es 2100 € Wert war.

Könnt ihr mir vielleicht erklären wo die Unterschiede sind?

Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen,
U.Demirel
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Alt 13.08.2009, 21:22
V.I.P.
 
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AW: Widerspruch in den Nachrichten?

Im ersten Fall wurde die Auktion bereits nach wenigen Minuten, bei einem Gebotsstand von 5,50 € durch den Verkäufer abgebrochen, nachdem er bemerkt hat, dass ihm beim Einstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen ist. Nach Korrektur wurde das Fahrzeug erneut eingestellt und dann für 73.000 € verkauft.

Der Kläger (oder wohl eher dessen Anwalt) wollte Honig aus dieser Sache ziehen und durfte sich bescheinigen lassen, dass die Klage auf Schadensersatz gegen das Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt.
Übersetzt bedeutet das letztendlich, dass kein normal denkender Mensch auf die Idee kommen würde, einen Wagen mit Neuwert von über 105.000 Euro unter diesen Umständen für 5,50 € erwerben zu können.
Aber immerhin hat der Anwalt gut verdient!

Im zweiten Fall ist der Verkäufer vor allem deshalb unterlegen, weil er nicht unverzüglich nach Auktionsende tätig geworden ist und sein Angebot widerrufen hat.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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