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Urkundenfälschung

Dies ist eine Diskussion zu Urkundenfälschung innerhalb des Forums Off-Topic

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Alt 09.05.2008, 14:12
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Urkundenfälschung

Stellt die unbeglaubigt Fotokopie einer Urkunde (die auch als Fotokopie erkennbar ist),
wiederum eine Urkunde dar?

bzw. wenn jemand an der Fotokopie rummanipuliert, und die Fotokopie den anschein erweck das es sich um das abbild einer urkunde handelt, begeht er urkundenfälschung?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 14:46
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AW: Urkundenfälschung

Ich würde sagen, das kommt darauf an, was er mit der Kopie dann macht... Wenn er sie sich nur gerahmt übers Bett hängt, wird's niemanden stören...
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 15:22
V.I.P.
 
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AW: Urkundenfälschung

Zitat:
Zitat von ruebe2
Stellt die unbeglaubigt Fotokopie einer Urkunde (die auch als Fotokopie erkennbar ist),wiederum eine Urkunde dar?
Die hM vertritt einen dreigliedrigen Urkundenbegriff: Eine Urkunde ist jede Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis einer rechtserheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion), und die den Aussteller erkennen läßt (Garantiefunktion).

Gucke hier:
http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript304.shtml
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 11:40
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AW: Urkundenfälschung

Zitat:
Zitat von ruebe2
Stellt die unbeglaubigt Fotokopie einer Urkunde (die auch als Fotokopie erkennbar ist),
wiederum eine Urkunde dar?
Nein, hier handelt es sich lediglich um das Abbild einer Willenserklärung welche, nicht als Urschrift verwendet, keine Urkunde darstellt.
__________________
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