Dies ist eine Diskussion zu Rechte in der JVA, speziel auf geistige Beschäftigung? Welche Dinge darf man haben? innerhalb des Forums Off-Topic
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Noch so ein "OffTopic", obwohl es ja auch für so etwas ein Gesetz gibt. Finde aber hier keinen Bereich dazu. Welche Rechte bezüglich geistiger Beschäftigung hat ein Gefangener? Egal ob per Zwang oder freiwillig im Knast (Ersatzhaft). Egal ob 3 Jahre oder 3 Monate oder 3 Wochen. Kann Diesen willkürlich zur Repression jegliche Beschäftigung verwehrt werden? Ich fange mal ganz profan mit Radio und Fernsehen an. desweiteren Bücher und Computerprogramme. Auch solche "Unterhaltung" trägt dazu bei dass der IQ nicht in der geistig trägen Knastzeit sinkt. Ein Urlaub kann 20 Punkte kosten (die man natürlich wieder aufbaut), 24h in einer Zelle ohne jegliche Beschäftigung kann sogar das Sprachvermögen einschränken (so wie ein Tauber nicht mehr deutlich sprechen kann weil er nicht regelmäßig Stimmen hört). Abgesehen von den negativen psychologischen Folgen durch "geistige Enthaltsamkeit". Ist es wirklich erlaubt einem Gefangenen vorsätzlich Schaden zuzufügen? Evtl. auf eine Selbstgefährdung hinzuwirken? Radio und Fernsehen oder Bücher oder Computerprogramme können dies alles unabhängig vom Inhalt verhindern. Natürlich ist 3Sat, arte, phönix oder Bayern Alpha hier RTL überlegen. Ich unterscheide hier aber nicht zwischen Audio (Radio, mp3...), Video (TV, Videodatei), Büchern oder Programmen. Ein Buch ist nicht automatisch besser als Radio oder TV oder eine Software. Belletristik als Buch gegenüber Bayern Alpha oder einer Software wie Doktor Kawashima, Brain Expander usw.. Was ist da in Sachen Resozialisierung "besser"? Solange es sich nicht um Schulrelevanten Müll wie evtl. Homo Faber und anderen Dreck handelt, halte ich Mittel wie Telekolleg-Aufzeichnungen (oder Live per TV in der Zelle) oder Software wie Englischtrainer, Gehirn-Jogging usw. generell als passender wenn es um Resozialisierung geht. Es wäre doch besonders skandalös, wen man dem Gefangenen beim Willen die Zeit zur Bildung bzw. Gehirntrainig zu nutzen dies verwehren würde, nur um ihm eins reinzuwürgen (sich die JVA Rechte rausnimmt die in D nicht mal ein Richter hat). Das widerspricht ja wohl dem Resozialisierungsvorhaben. Auf was außer einer Einzelzelle hat ein Gefangener einen Anspruch? Davon ausgegangen dass er sich nicht aktiv "schlecht verhält". Unter "schlecht verhalten" verstehe ich aber keine Arbeitsverweigerung (wie im anderen Thread). Wenn er die Zeit einfach in der Zelle hinter sich bringen will. Auch wenn er kein Telefon haben darf (was rechtlich aber nicht ganz verständlich ist, man könnte die Gefangnenen die keinen Kontakt mit draußen haben dürfen von denen wo es dafür keinen Grund gibt [und es dem Leben draußen widerspricht] fernhalten), was ist mit Radio und Fernsehen, Büchern oder einem Computer? Solange der Gefangene diese Dinge selbst besitzt. Einen kleinen DVB-T-Taschenfernseher kann auch der ärmste Gefangene heute haben. Gebraucht ab gut 40 Euro. Und auch einen Computer bzw. Notebook (wegen der Zellengröße) kann der Gefangene schon besitzen oder von außerhalb leihen. Ein Bettlägriger bekommt auch ein spezielles Bett bzw. Matratze gegen Wundliegen (im Krankenhaus oder von der Kasse). Mit der geistigen Beschäftigung und Vorbeugung von z.B. Depressionen ist es bei einem Gefangenen wohl ähnlich. Die Strafe ist ja der Freiheitsentzug den ein Gericht festlegt, und nicht willkürliche Maßnahmen seitens der JVA. EDIT: Sehr interessantes habe ich dazu gefunden. Ich hoffe ich darf diesbezüglich verlinken: knastgeschichten.eu/?p=115 Ich habe einfach mal das www entfernt. Dort wird ein "§ 70 StVollzG" (Besitz von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung) erwähnt. Das bedeutet, einFernseher und Radio sowie "Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung" im allgemeinen sind ein Recht. Sie dürften also auch nicht als "Strafmaßnahme" abgesprochen werden. Wobei ich nochmal betonen will, dass "Strafen" eigentlich gar nicht durch eine JVA eigenmächtig ausgesprochen werden dürften. Höchstens Vergünstigungen die über die gesetzlich zustehenden Mittel (hier Radio, TV usw.) hinaus gehen. Bezüglich meiner Einschätzungen für Gründe warum Jemand dagegen ist, ist der Link auch aufschlussreich. In Seppelistan, äh Bayern hat man eine ziemlich mittelalterliche Vorstellung von Bestrafung. Zitat:
Darunter zählt ja anscheinend schon Kritik, eigene Meinung, Zivilkcourage und gesunder Menschenverstand. Also keine aktive Agressivität, sondern einfach der Anstalt oder ihren Schließern gegenüber keinen Respekt zu zeigen (passivität) oder man meldet Verstöße usw.. Noch etwas seltsames: rechtslupe.de/strafrecht/kein-flachbildschirmfernseher-fuer-untersuchungshaeftling-37924 Wie inkompetent muss ein SA oder Richter sein, um einen Flachbildschirm als "Sendegerät" einzustufen? Welche Gefahr geht von ihm aus? Das erinnert mich an von der Leyen, keine Ahnung aber Verbote erlassen. Welcher Fernseher kann Nachrichten aus dem Gefängnis schaffen? Nicht mal ein TV mit Netzwerkanschluss. Diese Juristen sind wie ein Höhlenmenschen die etwas neues finden. Flachbildschirme sind heute Standardt man bekommt quasi nicht anderes mehr. Was da genau "Multimediafähigkeiten" sind, wurde nicht genauer erwähnt. Falls es die Möglichkeit ist ein Video von USB wiedezugeben, das ist das gleiche wie ein Videorecorder oder DVD-Player. Und der ist ja erlaubt. Zitat:
Aber normal Einsitzende dürfen wegen U-Hafltern ja nicht in ihren Rechten beschränkt werden. Z.B. weil man Angst hat der U-Haftler könnte sich an diese wenden. Es ist ja wohl nicht generell verboten "Datenverarbeitungs-, -übermittlungs und speicherfähigkeiten" als Gefangener zu besitzen und zu nutzen. Dann wäre ja schon Papier und Stift verboten. Oder hat man Angst der Gefangene könne sich Aufzeichnungen über das Fehlverhalten der Anstallt bzw. ihrer Schließer machen? Wenn hier jemand genaueres zu dem Gesetz sagen kann und Beispiele kennt nur zu. Geändert von Anonymos (12.07.2009 um 16:19 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Welche Rechte und Pflichten haben die Erben nach dem Tod des Mieters??? | Mietrecht | 17.12.2008 18:33 |
| Welche rechte haben Käufer/Verkäufer nach einer Kaufpreisminderung(Abfindungserklärug | Kaufrecht / Leasingrecht | 02.03.2007 07:56 |
| pflegefamilie welche rechte haben sie? | Adoptionsrecht | 30.01.2006 10:54 |
| Welche Rechte haben Ex- Vorstandsmitglieder? | Vereinsrecht | 02.01.2006 13:42 |
| Welche Rechte haben Raubkopierer? | Urheberrecht | 05.04.2004 13:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios