Dies ist eine Diskussion zu puh die Anwälte... innerhalb des Forums Off-Topic
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| puh die Anwälte... Sagt der eine: "Lass uns jetzt mal offen und ehrlich über die Sache reden." Sagt der andere: "In Ordnung." Damit war das Gespräch beendet.... |
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| Den kenn´ ich so: "Nur Mut", erklärt der Anwalt seinem Mandanten, "Sie werden sehen, die Wahrheit wird siegen." "Dann können wir ja immer noch in Berufung gehen", sagt der Mandant zum Anwalt. Ein anderer: Der Angeklagte rechnet mit dem Schlimmsten. Er beschwört seinen Verteidiger: "Herr Anwalt, tun Sie alles, was in Ihrer Macht steht! Wenn ich mit einem Jahr davonkomme, erhalten Sie tausend Euro extra." Nach der Verhandlung sagt der Anwalt zum Angeklagten: "Das war ein harter Brocken Arbeit. Die wollten Sie doch glatt freisprechen." |
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| Hier ist etwas, was wirklich passiert ist (zumindest hat mir das mein Ausbilder bei der StA gesagt. Er sei er in dem Fall Sitzungsvertreter gewesen.): Mandant war wegen Scheckbetrugs angeklagt. Der Anwalt hat Freispruch erwirkt und ist hinterher mit einem ungedeckten Scheck bezahlt worden. ("Nehmen Sie auch Schecks?" "... hmmm ungern, ist der denn gedeckt?" "Ja klar!!!") Hier ist noch etwas, was wirklich passiert ist (im LG Hamburg) Angeklagter kam plötzlich auf die Idee, im Gerichtssaal zu türmen, legte eine olympiyreife 110m Hürden Leistung durch den Gerichtssaal hin, dann raus zur Tür auf den Gang und wollte dann mit der Schulter zuerst durch eine verschlossene Glastür, die in den nächsten Gang führt. Da die Scheibe "etwas" dicker war, ist er da einfach "abgetropft" (aua). Seit diesem Vorfall hat man auf diese Scheibe, die sich auf einem Gang innerhalb des Gebäudes befindet und nicht etwa ins Freie führt, Vogelaufkleber geklebt (diese schwarzen Silhouetten von Raubvögeln, die verhindern sollen, daß Vögel gegen die Scheibe knallen). Gruß Christian |
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| Zitat:
Mfg Jens |
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| Vermutlich wegen versuchter Sachbeschädigung (hat versucht, ne Scheibe zu zerschlagen - klappte damals auch nicht). |
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| das war sicher ne versuchte SCHWERE Sachbeschädigung! War wohl zu schwer. |
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| Ich würde sagen, dass das Verfahren eingestellt wird, weil dem Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht zuzumuten ist, weil dadurch schwere psychische Schäden hervorgerufen werden können Mfg Jens |
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| Oh! Dann muß da ein Justizirrtum passiert sein! Ich glaub der arme Kerl sitzt jetzt. Er ist dann, glaube ich, wegen der Qualifikation der Qualifikation bestraft worden: Versuch der TOTALEN Sachbeschädigung gem. § 400 StGB. Ruf mal schnell beim LG an und sag denen Bescheid! Außerdem finde ich, das Aufstellen und Abschließen der Panzerglastür ist eine tätliche Beleidigung ("mit dem kann man's ja machen") |
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