Dies ist eine Diskussion zu Osterhase = Weihnachtsmann??? innerhalb des Forums Off-Topic
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| Osterhase = Weihnachtsmann??? mein Professor hat kürzlich erzählt, dass es angeblich ein Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ... (ich weiß es nichtmehr genau) geben soll, in welcher geregelt ist, wieviel Kakaogehalt ein Schokonikolaus aus Qualitätssicherungsgründen mindestens haben muss. Da nach Weihnachten ja bekanntlich Ostern folgt und vergessen wurde in dem Paragraphen Schokoosterhasen zu erwähnen und diese ja auch einem gewissen Qualitätsstandart entsprechen sollen, soll ein zusätzlicher Absatz nachträglich hinzugefügt worden sein, der grob formuliert besagt, dass Nikoläuse gleich Osterhasen sind. xD Jetzt frage ich mich natürlich, ob da tatsächlich etwas dran ist. Ich habe schon rumgegoogelt, konnte aber nichts finden. Wo könnte soetwas stehen? |
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| AW: Osterhase = Weihnachtsmann??? So ganz kann das nicht stimmen, weil der Kakaogehalt abhängig von der Schokoladenart ist. Aber noch weiterhin viel Spaß beim Suchen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Osterhase = Weihnachtsmann??? Es gibt in Deutschland die Kakaoverordnung, die regelt aber nur den Minimalkakaogehalt in den Schokoladensorten. Es gibt auch Nikoläuse ohne Schokolade!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Osterhase = Weihnachtsmann??? Zitat:
![]() Ich finde es des Weiteren garnicht so abwegig, dass es eine solche Regelung gibt oder gab. Es gibt ja auch, wie bereits erwähnt, eine Vorschrift zur Gurkengrümmung und auch das bekannte Cassis de Dijon Urteil des EuGH, in dem REWE den Likör Cassis de Dijon nicht verkaufen durfte, weil nach deutschem Branntweinmonopolgesetz damals ein Likör mindestens 25 % Alkoholgehalt haben musste um in Deutschland verkauft werden zu dürfen und der besagte Likör nur ca. 16-22 % Alkohol hatte. Um die Wahrenverkehersfreiheit in der EU zu sichern entschied jedoch der EuGH, dass die deutsche Bestimmung unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit ist. Also komische Gesetze gibt es genug. ![]() Das wäre eigentlich mal eine gute Idee einene Sammelthread mit komischen Gesetzesformulierungen bzw. abwegigen Urteilen aufzumachen. |
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| AW: Osterhase = Weihnachtsmann???
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Osterhase = Weihnachtsmann??? Zitat:
In den USA ist es ja so, dass selbst der unterste "Court" eine Regelung aufstellen kann, wenn es noch kein Gesetz oder vergleichbaren Fall gab. Die schauen da weniger ins Gesetz, sondern suchen in der Bibiliothek, ob es bereits einen vergleichbaren Fall gab und entscheiden dann danach. Wenn es keinen gibt und auch kein Gesetz existiert, kann das Gericht frei entscheiden bzw. selbst eine Regelung aufstellen. Man kann dann beim nächst höheren Court in Berufung gehen. Wenn der anders entscheidet, gilt dies in Zukunft für alle unteren Courts. Erst wenn der Supremecourt (oberster Court) feststellt, dass Regelungsbedarf besteht, entscheidet dieser für alle Courts USA-weit. Deswegen gibt es auch in den verschiedenen Staaten unterschiedliche, teils absurde Gesetze. Ich hatte, als ich in "Introduction into American Law" war, einen Fall vorliegen, in dem es um einen freundlichen Hund ging, der eine Nachbarin angesprungen hatte um mit ihr zu spielen. Dabei ist diese so ungeschickt auf das Handgelenk gefallen, dass das Handgelenk erheblich verletzt wurde. Daraufhin hat sie die Hundebesitzerin angezeigt. Der Court konnte aber nur eine Entscheidung zu einem "vicious dog", also bösartigem Hund finden, indem stand in welchem Maße zu entschädigen ist. Daraufhin entschied der Court kurzer Hand, dass ein guter Hund einem bösartigem Hund gleichsteht. |
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