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Osterhase = Weihnachtsmann???

Dies ist eine Diskussion zu Osterhase = Weihnachtsmann??? innerhalb des Forums Off-Topic

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Alt 28.04.2009, 22:36
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Osterhase = Weihnachtsmann???

Hallo,

mein Professor hat kürzlich erzählt, dass es angeblich ein Gesetz, Verordnung, Richtlinie, ... (ich weiß es nichtmehr genau) geben soll, in welcher geregelt ist, wieviel Kakaogehalt ein Schokonikolaus aus Qualitätssicherungsgründen mindestens haben muss. Da nach Weihnachten ja bekanntlich Ostern folgt und vergessen wurde in dem Paragraphen Schokoosterhasen zu erwähnen und diese ja auch einem gewissen Qualitätsstandart entsprechen sollen, soll ein zusätzlicher Absatz nachträglich hinzugefügt worden sein, der grob formuliert besagt, dass Nikoläuse gleich Osterhasen sind. xD

Jetzt frage ich mich natürlich, ob da tatsächlich etwas dran ist. Ich habe schon rumgegoogelt, konnte aber nichts finden. Wo könnte soetwas stehen?
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Alt 28.04.2009, 22:45
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AW: Osterhase = Weihnachtsmann???

So ganz kann das nicht stimmen, weil der Kakaogehalt abhängig von der Schokoladenart ist.

Aber noch weiterhin viel Spaß beim Suchen!
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Albert Einstein

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Alt 28.04.2009, 23:06
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AW: Osterhase = Weihnachtsmann???

Es gibt in Deutschland die Kakaoverordnung, die regelt aber nur den Minimalkakaogehalt in den Schokoladensorten.

Es gibt auch Nikoläuse ohne Schokolade!
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Alt 28.04.2009, 23:32
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AW: Osterhase = Weihnachtsmann???

Zitat:
Zitat von Humungus
So ganz kann das nicht stimmen, weil der Kakaogehalt abhängig von der Schokoladenart ist.

Aber noch weiterhin viel Spaß beim Suchen!
Klar ist der Kakaogehalt abhängig von der Schokoladensorte. Aber umso weniger Kakao in einer Schokolade enthalten ist, umso mehr Fett ist in der Schokolade. Ich denke, dass man daher schon eventuell versucht hat, dem einen Riegel vorzuschieben, damit die Kinder nicht überfetten.

Ich finde es des Weiteren garnicht so abwegig, dass es eine solche Regelung gibt oder gab. Es gibt ja auch, wie bereits erwähnt, eine Vorschrift zur Gurkengrümmung und auch das bekannte Cassis de Dijon Urteil des EuGH, in dem REWE den Likör Cassis de Dijon nicht verkaufen durfte, weil nach deutschem Branntweinmonopolgesetz damals ein Likör mindestens 25 % Alkoholgehalt haben musste um in Deutschland verkauft werden zu dürfen und der besagte Likör nur ca. 16-22 % Alkohol hatte. Um die Wahrenverkehersfreiheit in der EU zu sichern entschied jedoch der EuGH, dass die deutsche Bestimmung unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit ist. Also komische Gesetze gibt es genug.

Das wäre eigentlich mal eine gute Idee einene Sammelthread mit komischen Gesetzesformulierungen bzw. abwegigen Urteilen aufzumachen.
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Alt 28.04.2009, 23:38
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AW: Osterhase = Weihnachtsmann???

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Alt 28.04.2009, 23:59
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AW: Osterhase = Weihnachtsmann???

Zitat:
Zitat von Domingo
Das kenne ich auch schon. Die USA ist ja eigentlich bekannt für ihre teils komischen Gesetze.
In den USA ist es ja so, dass selbst der unterste "Court" eine Regelung aufstellen kann, wenn es noch kein Gesetz oder vergleichbaren Fall gab. Die schauen da weniger ins Gesetz, sondern suchen in der Bibiliothek, ob es bereits einen vergleichbaren Fall gab und entscheiden dann danach. Wenn es keinen gibt und auch kein Gesetz existiert, kann das Gericht frei entscheiden bzw. selbst eine Regelung aufstellen. Man kann dann beim nächst höheren Court in Berufung gehen. Wenn der anders entscheidet, gilt dies in Zukunft für alle unteren Courts. Erst wenn der Supremecourt (oberster Court) feststellt, dass Regelungsbedarf besteht, entscheidet dieser für alle Courts USA-weit. Deswegen gibt es auch in den verschiedenen Staaten unterschiedliche, teils absurde Gesetze. Ich hatte, als ich in "Introduction into American Law" war, einen Fall vorliegen, in dem es um einen freundlichen Hund ging, der eine Nachbarin angesprungen hatte um mit ihr zu spielen. Dabei ist diese so ungeschickt auf das Handgelenk gefallen, dass das Handgelenk erheblich verletzt wurde. Daraufhin hat sie die Hundebesitzerin angezeigt. Der Court konnte aber nur eine Entscheidung zu einem "vicious dog", also bösartigem Hund finden, indem stand in welchem Maße zu entschädigen ist. Daraufhin entschied der Court kurzer Hand, dass ein guter Hund einem bösartigem Hund gleichsteht.
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