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Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Dies ist eine Diskussion zu Haftbefehl wegen Geldstrafe !!! innerhalb des Forums Off-Topic

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 15:57
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Question Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Guten Tag !

Ich hab da mal ne frage, mal angenommen gegen M läuft im moment ein Haftbefehl wegen einer nich bezahlten Geldstrafe.....

M is jetzt wieder in einem Arbeitsverhältnis aber nicht da wo M eigentlich wohne sonder etwa 400 km weiter weg in einem anderen Bundesland, und inzwüschen hat M auch erfahren das die Polizei bereits bei ihm zuhause war und mich hollen wollten.

Meine Frage ist.....werden die jetzt zurück verfolgen wo M ist oder wie läuft das ?

Und kann M da noch was drehen da er jetzt wieder arbeite ?

MFG
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Alt 15.07.2008, 16:18
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AW: Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Keine konkret realen Fälle bitte! Forenregeln.

Aber mal gesunden Menschenverstand einsetzen: Meinst Du, die Cops werden jetzt die Akte zumachen, wo du mal nicht zuhause bzw. da wars, wo du gemeldet bist.

Insbesondere, da bei nicht fristgerechter Abmeldung beim Meldeamt ein OWI-Verfahren möglich ist...
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 16:22
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AW: Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Nein das denk ich nicht das sie die Akte zu machen, ich will wiesen ob M sich in diesem fiktiven Falle lieber gleich stellen soll oder vesuchen die geldstrafe zu zahlen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 16:55
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AW: Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Jetzt willste aber erst recht einen konkreten Rechtsrat, den dürfen wir hier aber nicht erteilen!
Nur abstrakte Fälle dürfen eigentlich überhaupt beantwortet werden, also streich mal bitte den ICH-Bezug. Danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 20:15
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AW: Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

also gut...

wenn bei einer einer noch ne geldstarfe offen hat und deswegen per haftbefehl gesucht wie würdet ihr euch verhalten ?
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  #6 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 23:14
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AW: Haftbefehl wegen Geldstrafe !!!

Ausgangspost bitte killen.

Rechtlich ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig, und die haben kein Interesse am Vollzug eines Haftbefehls, wenn die Strafe -ggf. in Raten, diese Möglichkeit besteht stets- beglichen ist ist....
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