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Geschichte <=> Jurisprudenz

Dies ist eine Diskussion zu Geschichte <=> Jurisprudenz innerhalb des Forums Off-Topic

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  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 16:43
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Geschichte <=> Jurisprudenz

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Ich studiere Geschichte und bin über meine Geschichtscommunity (www.geschichtsforum.de) auf einen historischen Roman gestossen. Die historische Quellenlage zu diesem Buch wird in meiner Community diskutiert (Thread: Dr. Konrad Morgen).

http://www.geschichtsforum.de/f82/dr...-morgen-27746/

Die Quellenlage ist aus historischer Sicht offensichtlich vollkommen in Ordnung und auch sauber recherchiert.

Nun zu meinen Fragen:

Wie kann es juristisch möglich sein, dass ein Ermittlungsrichter der "SS" während des Holocaust wegen Mordes gegen für KZ's verantwortliche Offiziere ermittelt und auch verurteilen lässt?

Auf welches "juristisches Konstrukt" würde sich ein solcher Ermittlungsrichter stützen müssen.

Waren "SS-Gerichte" gleichzusetzen mit "normalen" Militärgerichten, oder waren diese "SS-Gerichte" Ausdruck einer Sondergerichtsbarkeit?

Dr. Konrad Morgen, auf den der Autor abstellt, ist historisch bekannt, auch seine Zeugenaussagen im IMT. Mir geht es als "Nichtwissender" angehender Historiker um die juristische Würdigung. Vielleicht könnt ihr helfen, Klio würde sich vor Justicia verneigen


Historikus
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 22:23
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AW: Geschichte <=> Jurisprudenz

Hi,

echt interessante Frage !

Nachdem ich bislang noch nie etwas von Dr. Konrad Morgen usw. gehört habe, will ich mich morgen mal ein bisschen über ihn und die Zusammenhänge einlesen...
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 12:59
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AW: Geschichte <=> Jurisprudenz

Hallo,

vielleicht hilft dieser Artikel und die Diskussion im Politik Forum weiter.

Im letzeren Forum wurde die mir inhaltlich unbekannte Kategorie des "überpositiven Rechts" eingeführt. Klar kann ich bei Wiki nachschauen, aber das hilft mir in meinen Nachforschungen hinsichtlich dieses Dr. Konrad Morgen nicht wirklich weiter.

Links:

http://weimar.vvn-bda.de/artikel/2009/20090707.html

http://forum.politik.de/forum/showthread.php?t=215061

Historikus
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 13:03
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AW: Geschichte <=> Jurisprudenz

Und jetzt willste wissen,w as überpositives Recht ist?
Janz einfach: Das sind Rechtsnormen, die so grundlegend dem menschlichen Empfinden inne sind, dass sie sogar dem gesetzlich normierten zuvorkommen, wenn sie nicht schon vom gesetzgeber niedergeschrieben (positioniert) wurden: Etwa der sogenannte übergesetzliche Notstand, wonach jemand gerechtfertigt ist, der sich entscheidet, statt einer Person 100 zu retten, hierfür diese eine Person aber sterben lässt, obschon er sie retten könnte, wenn er die 100 sterben ließe.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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