Dies ist eine Diskussion zu Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? innerhalb des Forums Off-Topic
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| weiter angenommen, es steht in dem Brief: Ihr Gewinn wird sofort und komplett dann und dort in BAR ausbezahlt- ohne wenn und aber als Krönung nehme ich noch an, daß zum Schluß in dem Brief steht: Wir verpflichten uns zur Ausgabe ihres Gewinnes . . da sollte man doch zugreifen- , oder ???oder doch nicht??? Eure rechtshenne - - oder linkshenne???
__________________ . . . der Klügere gibt nach - - aber nicht auf !! |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? Hätte man vorher bei einem Gewinnspiel dieser FA mitgemacht? Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? Und man müsste wirklich den ganzen Brief sehen... |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran???
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? Zitat:
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? Wenn in deinem Brief eine echte Adresse des Absenders stehen sollte, würde ich an deiner Stelle sofort hinfahren und die Hand aufhalten... |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? Zitat:
__________________ . . . der Klügere gibt nach - - aber nicht auf !! |
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| AW: Bargeldgewinn.Juhuuu!! wie komme ich dran??? solche Sachen haben immer einen Haken. Rechtlich gesehen hat man natürlich einen Ansprüch darauf (siehe § 661a BGB), aber diesen Anspruch tatsächlich durchzusetzen dürfte kaum möglich sein. Bei diesen Unternehmen handelt es sich meistens um Briefkastenfirmen, meistens noch um ausländische, und wenn man mal eine am Wickel hat, melden diese Insolvenz an (evtl. greift aber Durchgriffshaftung auf Gesellschafter, der dann persönlich haftet). Wenn man das Kostenrisiko nicht scheut und einen langen Atem hat, kann man durchaus versuchen, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, aber lohnen dürfte sich das wie gesagt in den wenigsten Fällen. |
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