Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Auftrag für Anwalt - Was beachten

Dies ist eine Diskussion zu Auftrag für Anwalt - Was beachten innerhalb des Forums Off-Topic

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 18:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Auftrag für Anwalt - Was beachten

Hallo !

Ein Unternehmen möchte gerne an einen Anwalt einen Auftrag vergeben. Es sollen Datenschutzbestimmungen erstellt werden für

- Google Analytics
- Google+

Was sollte man in diesem Fall beachten ? Nehmen wir mal an, man geht schon zu einem Anwalt und bekommt dann trotzdem eine Abmahnung. Man möchte diese ja nicht zahlen, ist der Anwalt dann dafür verantwortlich ? Was passiert, wenn der Anwalt plötzlich nicht mehr als Anwalt arbeitet ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 11:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Auftrag für Anwalt - Was beachten

Wenn ein Anwalt Mist gemacht hat und das auch beweißt werden kann,
dann muss er dafür haften. Die Anwälte sind verpflichtet, Berufshaftpflichtversicherungen abzuschließen.
Das gilt auch wenn der Anwalt nicht mehr tätig ist.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Auftrag an Anwalt zurückziehen Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 26.08.2010 21:13
Kann ein Anwalt gleichzeitig Anwalt und Zeuge sein? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 28.07.2010 14:21
Auftrag angekommen - aber der Deinsleister kann den Auftrag nicht ausführen Computerrecht / EDV-Recht 10.01.2008 03:17
Guter Anwalt - schlechter Anwalt?!?! Arbeitsrecht 07.12.2006 19:58
Landkreis muss Vergabeverfahren für den Auftrag zur Schülerbeförderung beachten Nachrichten: Recht & Gesetz 11.11.2005 09:49





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN