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"§ 41 Arbeitspflicht": Wie wird es durchgesetzt?

Dies ist eine Diskussion zu "§ 41 Arbeitspflicht": Wie wird es durchgesetzt? innerhalb des Forums Off-Topic

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Alt 12.07.2009, 06:11
Boardneuling
 
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Question "§ 41 Arbeitspflicht": Wie wird es durchgesetzt?

Zitat:
§ 41 Arbeitspflicht
(1) 1Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist.
2. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus.
3. (...)
Seltsam dass man nirgends die Sanktionierung findet.
Ich halte das für einen Zahnlosen Tiger.
Wie will man den Gefangenen dazu zwingen zu arbeiten?
Peitsche?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 07:07
V.I.P.
 
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AW: "§ 41 Arbeitspflicht": Wie wird es durchgesetzt?

Als Referendar habe ich die JVA besucht. Dort hat man uns erklärt, dass die Gefangenen ganz wild darauf sind, arbeiten zu dürfen. Es gibt in der JVA mehr arbeitswillige Gefangene als Arbeitsstellen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 13:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
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Question AW: "§ 41 Arbeitspflicht": Wie wird es durchgesetzt?

Das mag die Praxis sein, aber nicht Jeder braucht Geld für Drogen (obwohl gut 25% der Bevölkerung Abhängig sind, und es beim Kleintel im Knast noch mehr sein dürften) oder sonst wie abhängig von 8 Euro.

Daher interessiert mich die Antwort doch sehr.
Gibt es dann keinen Nachtisch ?
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