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Wann Tritt Bei Verkehrszeichen Die Aufschiebende Wirkung Ein?

Dies ist eine Diskussion zu Wann Tritt Bei Verkehrszeichen Die Aufschiebende Wirkung Ein? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 14.09.2006, 14:29
Ius Ius ist offline
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Wann Tritt Bei Verkehrszeichen Die Aufschiebende Wirkung Ein?

Hi!

Wann tritt bei Verkehrszeichen denn die aufschiebende Wirkung ein? Erst mit Verhüllen oder schon rückwirkend?
Grundsätzlich tritt sie ja rückwirkend ein... Ich frag mich, ob es bei Verkehrszeichen eine Ausnahme gibt...
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2006, 00:14
Rio Rio ist offline
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AW: Wann Tritt Bei Verkehrszeichen Die Aufschiebende Wirkung Ein?

Ich bin zwar nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe - meinst du nicht eher die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfes gegen ein VZ? - aber ich empfehle dir folgenden Link:

Rechtliche Einordnung von Verkehrszeichen

Vielleicht kann dir das helfen.


Gruß Rio
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2006, 11:27
Ius Ius ist offline
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AW: Wann Tritt Bei Verkehrszeichen Die Aufschiebende Wirkung Ein?

Also angenommen ich habe Widerspruch gegen ein Haltevrbotsschild eingelegt und die aufschiebende Wirkung wird angeordnet. Ich parke dann direkt nach dem Prozess dort (bevor das Schild verhüllt wurde) und werde abgeschleppt. Ist das rechtmäßig? Weil die aufschiebende Wirkung liegt ja vor...
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