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Versammlungsbegriff

Dies ist eine Diskussion zu Versammlungsbegriff innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 14:43
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Versammlungsbegriff

Mich würde interessieren, ob es sich um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG handelt, wenn die Teilnehmer hauptsächlich aus sogenannten Miet-Demonstranten bestehen?

Suche nach Pro -und Contra-Argumenten bzw. einschlägigen Urteilen (wenn es solche gibt?)
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 15:48
V.I.P.
 
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AW: Versammlungsbegriff

Schau mal nach Priv. Doz. Dr. Andreas Musil, ein Staatsrechtler. Er vertritt die These, dass sog. Mietdemonstranten ganz noraml als Teilnehmer einer Demonstartion zu verstehen sind und somit vom Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt sind.

Malti
__________________
Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 18:39
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AW: Versammlungsbegriff

Danke für Deine schnelle Antwort!

Hab schon ein wenig gegoogelt, allerdings nur allgemeine Aussagen des Herrn Musil gefunden

Zudem sagt er selbst:

"Dennoch werde genau dieses Demonstrationsrecht von den gemieteten Protestlern umgangen und missbraucht. „Eigentlich organisieren Demonstranten sich selbst, um ihrer Meinung Ausdruck geben zu können“, sagt Musil. „Nun ist es möglich, dass sie von oben delegiert werden und aus anderer Motivation - nämlich dem Geldverdienen - handeln.“

Es sieht aus meiner Sicht stark nach Missbrauch der Grundrechte aus.
Dies müßte allerdings einzelfallbezogen geprüft werden, oder?

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  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2007, 15:55
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AW: Versammlungsbegriff

moin,

gibt es ausser den Thesen des Herrn Müsil noch weitere? Beschäftige mich gerade mit dem Thema, kann allerdings leider nicht viel finden.

Was ich mich vorallem frage ist, wenn man eine Prüfung des Schutzbereiches einer Demo vollzieht, die überwiegend aus Mietdemonstranten besteht, wie können diese eine gemeinsam Zweckverfolgung haben?
( die ja von jeder These vorrausgesetzt wird )
Die "richtigen" Demonstranten denken an das Motto, die Mietdemonstranten doch wohl eher weniger.
Selbst wenn man jeden inneren Zweck durchgehen lassen würde ist hier doch keine Übereinstimmung zu erkennen.

Wie seht ihr das?

bis denne

hiro
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  #5 (permalink)  
Alt 18.08.2007, 10:31
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AW: Versammlungsbegriff

Halo Hiro!

Ich habe mittlerweile meine Hausarbeit zum Thema "Versammlungsbegriff - einstweiliger Rechtsschutz" zurück bekommen. Stolze 9 Punkte


Wichtig ist wie immer, dass man die Problematik erkennt und sauber schlüssig argumentiert.
In meinem Fall waren es überwiegend ältere, betagte Altenpflegeheimbewohner und Rentner, die ohnehin nicht in der Lage wären selber zu demonstrieren! Du mußt mit sauberer Argumentation die Problematik der "Stellvertreter-Demonstration" herausarbeiten! Vorausgesetzt - du schreibst ne Hausarbeit!

Wichtig ist dabei natürlich, dass man auch den Versammlungsbegriff umfassend erläutert

Zum Thema Versammlungszweck gibt es auch einiges an einschlägigen Urteilen!
Stichwort: LOVE-PARADE usw.

Habe jetzt auch nicht alles im Kopf! Ist schon ne Weile her
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