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Verfassungsbeschwerde

Dies ist eine Diskussion zu Verfassungsbeschwerde innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 13:49
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Verfassungsbeschwerde

Hallo, ich bräuchte hier fringend mal fachmännische Hilfe...

Meine Freund hat für ihre Hausarbeit folgenden Schverhalt:

Ein Minderjähriger möchte eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen.

Und nun wüssten wir gerne, ob dieser Minderjährige überhaupt schon prozessfähig ist, jetzt ohne seine Eltern/ Vormund.

Leider hat die Suche in diverser Fachliteratur nicht gerade Dunkel ins Licht gebracht, darum ringe ich hier hilfesuchend um eine Klärung der Sachlage.

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 16:14
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AW: Verfassungsbeschwerde

Nun ja, wenn die Hausarbeit nach der Erfolgsaussicht der VerfBeschw. fragt, dann sollte man zum Ergebnis kommen, dass mit "jedermann" im Gesetzeswortlaut des GG und des BVerfGG auch Minderjährige meint; denn irgendwie muss die Zulässigkeit zu bejahen sein, der Schwerpunkt einer Hausarbeit liegt regelmäßig in der Begründetheit eines Rechtsbehelfs.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 16:42
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AW: Verfassungsbeschwerde

Zitat:
Zitat von Eulenkiller
Leider hat die Suche in diverser Fachliteratur nicht gerade Dunkel ins Licht gebracht...
Kann ich mir nicht vorstellen, das ist ein Standardproblem bei der VB.

Wenn der Minderjährige schon 14 ist, hilft das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) bei der Begründung.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2007, 12:14
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AW: Verfassungsbeschwerde

Grundsätzlich stehen Minderjährige doch unter speziellem Schutz (siehe z.B. § 107 BGB) und dies auch im Verfassungsrecht. Der Jugendschutz ist als Eingriffsermächtigung in Art. 5 II, Art 11 II und Art 13 VII ausdrücklich genannt. Daher besteht der Minderjährigenschutz bei Grundrechten gerade. Es kommt jedoch auf den Schutzbereich des einzelnen Grundrechts an. Dass sich ein 5-jähriger auf die Berufsfreiheit beruft geht sicherlich nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2007, 19:52
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AW: Verfassungsbeschwerde

Was hat Jugendschutz mit Verfassungsrecht zu tun. Das Recht zur VB ist doch nicht konträr zum Schutz der Minderjährigen.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 21:58
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AW: Verfassungsbeschwerde

Vielleicht hilft's schon, wenn man sich mal Gedanken über die Differenzen zwischen Beteiligtenfähigkeit, Prozeßfähigkeit und Postulationsfähigkeit macht.

Die Jana
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fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
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