Dies ist eine Diskussion zu Verein in Hausarbeit: Rechtsfähigkeit? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Verein in Hausarbeit: Rechtsfähigkeit? Angenommen in einer Hausarbeit ist nur die Rede von einem kurdischen Heimatverein in der bayerischen Stadt W. Wie ist damit umzugehen? Sollte man davon ausgehen, dass ein eingetragener Verein vorliegt, der rechtsfähig ist? Oder problembewusst davon ausgehen, dass der Verein nicht rechtsfähig ist, § 54 BGB? Von einem wirtschaftlichen Verein ist eher nicht auszugehen? Übrigens dreht es sich um die Hausarbeit in der Übung im öR an der Uni Würzburg im SS 2011. |
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| AW: Verein in Hausarbeit: Rechtsfähigkeit? Wenn ich mich Recht erinnere, ist/war es umstritten, ob nicht eingetragene Vereine rechtsfähig sind oder nicht! Nach ganz h.M. ist dies der Fall womit § 54 S.1 eig. obsolet wäre. Allerdings wird hier, glaube ich zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen nicht eingetragenen Vereinen unterschieden und § 54 S.1 gilt demnach für die wirtschaftlichen! Insbesondere ist bei der Haftung § 54 S.2 zu beachten!! Hoffe, ich konnte etwas helfen. MfG |
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