Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urteilsverfassungsbeschwerde - Angemessenheistprüfung

Dies ist eine Diskussion zu Urteilsverfassungsbeschwerde - Angemessenheistprüfung innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2006, 22:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, till_b hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urteilsverfassungsbeschwerde - Angemessenheistprüfung

hallo,
meine frage in die runde bezieht sich auf die prüfung der angemessenheit innerhalb einer urteilsverfassungsbeschwerde.

mal angenommen ich bin soweit:

...
B. Begründetheit
I. verletzung von art. x
1. eröffnung des schutzbereichs
...
2. eingriff
...
3. verfassungsrechtl. rechtfertigung
a) einschränkbarkeit
b) verfassungsmäßigkeit der rechtsgrundlage
ba) formelle verf.-mäß.
bb) materielle verf.-mäß.
c) ....

so - ich hoffe bis hierher ist das nachvollziehbar. ich befinde mich also mitten in der materiellen verfassungsmäßigkeits-prüfung der rechtsgrundlage.
ich prüfe also weiter die verhältnismäßigkeit i.w.S. - soweit alles klar.
dann prüfe ich das legitime ziel, die geeignetheit und die erforderlichkeit - kein problem.

aber jetzt komme ich zur angemessenheitsprüfung, also die verhältnismäßigkeit i.e.S.
das bedeutet ja nach dem lehrbuch von "rolf schmidt" (ich denke die h.M.), dass also der "eingriff in das grundrechtlich geschützte rechtsgut mit der wertigkeit des verfolgten ziels abgewogen werden muss".

an dieser stelle stehe ich vollends auf dem schlauch.

was wäge ich hier genau ab?
einerseits denke ich, dass ich ja noch in der verfassungsmäßigkeit der rechtsgrundlage bin und ich deshalb NICHT genau das beeinträchtige grundrecht des beschwerdeführers gegen das verfolgte ziel abwäge. - ich prüfe ja eben genau die ALLGEMEINE verfassungsmäßigkeit des gesetzes.

wenn aber doch ALLGEMEIN - welches beeinträchtigte GRUNDRECHT?

andererseits denke ich, dass man ohne weiteres das in einer weiter oben genannten überschrift genannte grundrecht (hier art. x) benennen kann und folglich NUR DIESES grundrecht mit dem durch das gesetz verfolgte ziel abwägt.

versteht jemand mein problem oder schildere ich hier eine banalität, die ich einfach übersehe?

ach ja - das könnte von interesse sein: bei dem art. x handelt es sich um ein vorbehaltloses grundrecht.

wie geht das weiter? literaturtipps?
danke im voraus!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN