Dies ist eine Diskussion zu Swinger-Club mit einer Kneipe?? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit uns habe aber ein Problem der Herr A möchte einen Swinger-Club eröffnen, beantragt hierfür eine Genehmigung, diese wird ihm versagt. Im voderen Bereich des Clubs soll eine Kneipe sein und der eigentliche Swinger-Club befinde sich im hinteren Bereich des Clubs. Hätte A einen Anspruch? Mein Problem ist, ob der Swinger-Club unter das GasgG fällt (in vielen rechtsprechungen ist dies der Fall) und ob ich zwischen Kneipe und Swinger-Club unterscheiden muss. Ich würde sagen, dass das dahinstehen kann, wenn beide (also die Kneipe und der Swinger-Club) unter dem GastG fallen,dann bedürfte er nur einer Genehmigung. Bitte hellft mir, selbst Examensstudenten hatten ihre Probleme, alle sagen was anderes. Mit würde auch reichen, wenn ich nur einen anstupser bekomme, weil der Rest würde dann kommen Ferner ist für mich fraglich, ob ich bei der materiellen Voraussetzung, wo die Kneipe zweifellos unter § 1 I Nr.1 GastG fällt, bei der Prüfung ob der Swinger-Club auch darunter fällt und ob ich Gewerbe Definieren und subsumieren müsste ich danke euch allen jetzt schon um eure bemühungen liebe grüße Gayaa |
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