Dies ist eine Diskussion zu probloeme bei der verfassungsrechtlichen rechtfertigung innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| probloeme bei der verfassungsrechtlichen rechtfertigung probleme bei der verfassungsrechtlichen rechtfertigung -------------------------------------------------------------------------------- hallo an alle, ich habe ein problem bei meiner Hausarbeit, es geht um folgenden sachverhalt : -------------------------------------------------------------------------------- Jurastudent J nahm im Juni 2008 an einer angemeldeten Demonstration in der Bielefelder Innenstadt unter dem Motto Nie wieder Deutschland teil. Thema der Veranstaltung waren die von den Teilnehmern kritisierten Auslandseinsätze der Bundeswehr. Im Verlaufe der Demonstration verteilte der J Flyer, auf denen er als presserechtlich Verantwortlicher bezeichnet wird. Auf diesen Flyern ist u. a. zu lesen, dass Großdeutschland durch die offizielle Regierungspolitik bereits Realität geworden sei, da deutsche Interessen nun auch am Hindukusch verteidigt werden. Deutschland solle wieder zu dem gemacht werden, was Hitler auf seine Fahnen geschrieben hatte: Ruhe und Ordnung nach innen, Großdeutschland nach außen. Gegen Ende der Demonstration legte J eine CD mit dem Lied einer Punkrockband Deutschland muss sterben in eine Musikanlage ein; das Lied wurde von einem Lautsprecherwagen in großer Lautstärke übertragen und von den Teilnehmern der Veranstaltung zum Teil mitgesungen. In dem Lied heißt es u. a.: Wo Faschisten und Multis das Land regieren, wo Leben und Umwelt keinen interessieren, wo alle Menschen ihr Recht verlieren, da kann eigentlich nur eins passieren: Deutschland muss sterben, damit wir leben können. Der Refrain wird mehrfach wiederholt. Den Hinweis der Polizei, dass das Lied nicht abgespielt werden dürfe, ignoriert der J. Einige Zeit nach diesem Vorfall wird der J vom Amtsgericht Bielefeld aufgrund der Vorkommnisse zu einer Geldstrafe verurteilt: sowohl mit dem Verteilen des Flyers als auch mit dem Abspielen des Liedes habe J den Straftatbestand des § 90 a I Nr. 1 StGB erfüllt und die Bundesrepublik Deutschland beschimpft und böswillig verächtlich gemacht. Auf die Berufung hin bestätigt das Landgericht Bielefeld das Urteil des AG. In dem Lied würde dazu aufgefordert, das Staatssystem der Bundesrepublik zu vernichten. Die Bundesrepublik Deutschland könne es zudem nicht hinnehmen, mit dem faschistischen Staat unter Hitler gleichgesetzt zu werden. Auch die Revision des J zum zuständigen OLG bleibt ohne Erfolg. J ist der Ansicht, dass die Urteile ihn in seinen Grundrechten verletzen. Bereits die hier angewandte Norm des § 90 a I Nr.1 StGB könne nicht verfassungsgemäß sein. Er legt daher Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein, die er gegen sämtliche gegen ihn ergangene Urteile richtet. Es ist die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen meine frage bezüglich des Liedes "deutschland muss sterben" (kunstfreiheit) ist: welches Grundrecht dritter oder kollidierendes anderes Verfassungsgut kommt da in betracht? welches muss man da mit der kunstfreitheit abwägen? danke im vorraus |
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