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Praktische Konkorrdanz

Dies ist eine Diskussion zu Praktische Konkorrdanz innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 12.04.2006, 16:17
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Question Praktische Konkorrdanz

Hilfe!
Wer kann mir das Prinzip der praktischen Konkordanz der Grundrechte in einfachen Worten erklären?
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Alt 07.07.2006, 19:29
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AW: Praktische Konkorrdanz

Klar doch.
Man unterscheidet zwischen Grundrechten mit einem Gesetzesvorbehalt (erkennt man an Formulierungen wie z.B.:" Diese Rechte finden ihre Schranken...") und Grundrechten, die vorbehaltlos gewährleistet werden.
Gesetze mit allgemeinem oder qualifiziertem Gesetzesvorbehalt sind eben im Rahmen dieses Gesetzesvorbehalts (so genannte Schranken) einschränkbar, die vorbehaltlosen Grundrechte nur durch kollidierendes Verfassungsrecht.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 3 GG werden vorbehaltlos gewährleistet. Das bedeutet, dass Eingrffe in die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit nur durch andere Verfassungsgüter zu rechtfertigen sind. Durch welche, hängt von dem konkreten Fall ab. Kollidiert z.B. die Kunstfreiheit mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit, musst du eine Güterabwägung zwischen diesen beiden Grundrechten vornehmen, sprich: Welches Grundrecht verdient aus welchen Gründen im vorliegenden Fall den Vorzug vor dem anderen?
Zuerst musst du aber versuchen, einen Kompromiss ("schonenden Ausgleich") zwischen den Grundrechten herzustellen, du prüfst also, ob es eine Lösung gibt, bei der beide Verfassungsgüter so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Damit nun stellst du eine praktische Konkordanz her.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2006, 09:47
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AW: Praktische Konkorrdanz

Danke! Ich denke ich hab´s verstanden.
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