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ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Dies ist eine Diskussion zu ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :(( innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 19:52
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ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Sitze gerade VERZWEIFELT an einer Ö-Recht-HA für Anfänger (Mannheim):

Der Sachverhalt: kurz und kanpp:

In dem Staat W wird L, der die Wahlen manipuliert, zum Staatspräsidenten gewählt.
Die EU erkennt das Wahlergebnis nicht an. Auch der Außenminister Deutschlands (S) erklärt, dass das Wahlergebnis in Dt. nicht anerkannt wird.
Mehrere Monate später gratuliert der Bundespräsident der BRD (K) dem L in einem Telegramm zum Unabhängigkeitstag in W.
BRegierung & Opposition sind entsetzt über K`s Verhalten.

1. War das Telegramm verfassungsgemäß?
2. BRegierung & S verlangen von K eine öffentliche Erklärung, in der dieser unmissverständlich die dt. Haltung ggü der Diktatur in W zum Ausdruck bringen und die Anerkennung des Präsidenten L ablehnen soll. Könnten S und die BRegierung ihr Verhalten gerichtlich durchsetzen, wenn K sich weigerte?


Freue mich auf jeden Beitrag..
Habe einige Schwierigkeiten bei der Präsidentenklage und wie ich das prüfen soll..
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 21:56
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((


du muesstest dann schon sagen, welche probleme du hast.
Frage ist ja relativ einfach zu bearbeiten.
eine Praesidetenanklage kommt ja nicht so oft vor, es wird kaum ein festes Pruefungsschema geben, da musst du dann einfach dein eigenes machen und gucken das alle merkmale pruefst und sinnvoll aufbauen
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 22:51
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Danke für die Antwort cpe

D.h. also, dass ich nach dem Gesetzeswortlaut (also Art. 61 I 1 GG) einfach alle Voraussetzungen prüfen muss, ohne diese Voraussetzungen in ein Schema unterzubringen..

Müsste man bei Frage 1 - außer einer Präsidentenklage - auch nicht noch eine Begründetheitsprüfung durchführen - etwas anderes fällt mir bei Frage 1 nicht ein...
Frage 2 handelt wohl von einem Organstreitverfahren - hier müsste man aber nur die Zulässigkeit prüfen, oder? Die Begründetheit prüft man ja schon bei 1.
Art. 59 GG könnte verletzt worden sein. Käme auch etwas anderes in Betracht?
So, hoffe, dass diese Fragen konkreter sind..

LG

hukukcu...
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 23:14
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Ich bin der Ansicht, dass du Art. 61 garnicht pruefen darfst.

Bei Frage 1 ist nur die Frage der verfassungsmaessigkeit. also nicht prozessual eingekleidet. daher nur begruendetheiit, dort dann ob der BPraes dazu ermaechtigt ist, eine solche Handlung vorzunehmen, im Endeffekt wird es auf den Meinungsstreit rauskommen, welche Aueßerungsmoeglichkeiten der BPraes hat. Steht im jedem Staatsorgabuch drin. hab grad keines zur hand, sonst wuerde ich dir eine fundstelle geben. man sollte zum Ergebnis kommen, dass die Aeußerung des BPraes verfassungswidrig war. dann braucht man die Frage 2 nicht hilfsgutachterlich zu machen.

Frage 2 ist prozessual eingekleidet, Organstreitverfahren, also erst zulaessigkeit und dann begruendetheit, duerfte dann streitig sein, ob tatsaechlich EIGENE Rechte der Bundesregierung verletzt sind

Bei S ist dann natuerlich die Frage, ob er in der GO mit eigenen Rechten ausgestattet ist, vgl § 63 Bverfgg

sofern du dennoch Art 61 pruefen solltest, musst du natuerlich auch die naeheren anforderungen der §§ 49 ff bverfgg beachten. weiterhin musst du schaun, ob in den kommentaren zu Art 61 noch irgendwelche zusaetzlichen voraussetzungen von der Lehre verlangt werden
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  #5 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 11:57
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Moment mal, im Sachverhalt steht nichts von einer Präsidentenanklage.
Es geht hier zunächst mal um die Frage, inwieweit dieses Telegramm verfassungsgemäß war.
Stichwort: Gegenzeichnungspflicht (Art. 58 GG)
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  #6 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 12:02
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Zitat:
Zitat von cpe
Bei Frage 1 ist nur die Frage der verfassungsmaessigkeit. also nicht prozessual eingekleidet. daher nur begruendetheiit, dort dann ob der BPraes dazu ermaechtigt ist, eine solche Handlung vorzunehmen, im Endeffekt wird es auf den Meinungsstreit rauskommen, welche Aueßerungsmoeglichkeiten der BPraes hat. Steht im jedem Staatsorgabuch drin. hab grad keines zur hand, sonst wuerde ich dir eine fundstelle geben. man sollte zum Ergebnis kommen, dass die Aeußerung des BPraes verfassungswidrig war. dann braucht man die Frage 2 nicht hilfsgutachterlich zu machen.
Bei dem Meinungsstreit handelt es sich doch um die verschiedenen Auffassungen über die Vertretungsbefugnis des BPräs., oder? Dazu habe ich nämlich einiges gefunden.


Zitat:
Frage 2 ist prozessual eingekleidet, Organstreitverfahren, also erst zulaessigkeit und dann begruendetheit, duerfte dann streitig sein, ob tatsaechlich EIGENE Rechte der Bundesregierung verletzt sind
Hmm, müsste man also zwei mal die Begründetheit prüfen? Das vesteh ich irgendwie nicht.. Was unterscheidet die Begründetheitsprüfung bei Frage 1 von der Prüfung bei der Frage 2?

Zitat:
sofern du dennoch Art 61 pruefen solltest, musst du natuerlich auch die naeheren anforderungen der §§ 49 ff bverfgg beachten. weiterhin musst du schaun, ob in den kommentaren zu Art 61 noch irgendwelche zusaetzlichen voraussetzungen von der Lehre verlangt werden
Bei der Präsidentenklage würde man doch auch bei der hifsgutachterlichen Prüfung scheitern. Was macht man in so einem Fall? Wahrscheinlich bricht man die Prüfung dann vollständig ab?

Die HA ist richtig schwierig für einen Anfänger..

Du bist mir eine große Hilfe cpe danke..
Hoffentlich sind meine Fragen nicht zu einfach... aber naja, dazu sind ja foren da
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  #7 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 12:05
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Zitat:
Zitat von Kid_A
Moment mal, im Sachverhalt steht nichts von einer Präsidentenanklage.
Es geht hier zunächst mal um die Frage, inwieweit dieses Telegramm verfassungsgemäß war.
Stichwort: Gegenzeichnungspflicht!
Also gut, die Präsidentenklage am besten nicht mal anrpüfen...
An Art. 58 GG habe ich auch gedacht, bloß weiß ich nicht so genau an welcher Stelle ich die Gegenzeichnungspflicht einbringen sollte?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 12:09
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AW: ÖRecht-HA.. Brauche dringend Hilfeeee :((

Also, es handelt sich ja offensichtlich um ein Organstreitverfahren.
Die Zulässigkeit dürfte nicht das Problem sein, oder?

Bei der Begründetheit würde ich das mit der Präsidentenanklage einfach weglassen, nur Art. 58 prüfen.

Z.B.:

Der Bundespräsident könnte...Art. 58 GG verletzt haben (sowas in der Art)...

Das Problem bei Art. 58 GG ist, das strittig ist, was gegenzeichungspflichtig ist und was nicht. Nach herrschender Meinung fallen Telegramme u.ä. nicht unter die Gegenzeichungspflicht aufgrund mangelnder Rechtserheblichkeit.
Da musst du mal was in der Literatur suchen.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 18:09
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Danke Kid_A
Ich habe vor zwei, drei Tagen dieses Forum entdeckt und ich hätte gar nicht gedacht, dass sich jemand Gedanken macht und antwortet... Ich bin euch wirklich sehr dankbar.. die Beiträge haben mir sehr geholfen
Ich habe einen Einstieg gefunden und komme auch langsam voran

Ich hoffe, dass ich mich an euch auch bei weiteren Fragen wenden kann.. das wird sicherlich nicht lange dauern, dass mich weitere Fragen beschäftigen werden, die ich auf Anhieb nicht lösen kann...
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Alt 02.08.2006, 11:38
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Kein Problem, immer her mit den Fragen.
Außerdem hilft es mir selbst auch weiter, da ich momentan ebenfalls mit Staatsrecht beschäftigt bin..im Wintersemester stehen zwei Klausuren an...
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