Dies ist eine Diskussion zu ÖffHA_Teil2 (verzweifelt bin) innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| ÖffHA_Teil2 (verzweifelt bin) Hallo, Teil 1 steht nun: nun folgt bei mir Teil 2 der ÖffHA, mit dem ich so meine Schwirigkeiten habe... Hier ist der (kurze) SV: Die wirklich lebenslange Freiheitsstrafe: Empörung über Schwer- und Schwerstverbrechen aller Art, nicht selten auch von Rückfalltätern, führt zu einer fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative. Die §§ 57a und 57b StGB sollen ersatzlos gestrichen werden. Dadurch dauert die lebenslange Freiheitsstrafe dann wirklich wieder ausnahmslos und buchstäblich ein Leben lang. Die Abgeordnete Dr. Gründlich hält eine solche Gesetzesänderung für von Rechts wegen ausgeschlossen! Aufgabe 2: Hat sie Recht? In der Sorge, Dr. Gründlich könne Recht haben, beschließen die Abgeordneten vorsichtshalber auch die Verfassung so zu ändern, dass die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe als echt lebenslang? verfassungsrechtlich unangreifbar werde. Dazu wird dem Art. 102 GG ein Absatz 2 angefügt, welcher lautet: -Tötungs- und andere schwerste Gewaltverbrechen können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen mit im Wortsinn lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Art. 60 Absatz 2 GG sowie das Begnadigungsrecht der Länder blei-ben unberührt. Dr. Gründlich bezweifelt, dass durch diese Verfassungsänderung die buchstäblich lebenslange Freiheitsstrafe nunmehr wirklich unangreifbar sei. Aufgabe 3: Hat sie Recht? Also ich trete da irgendwie auf der Stelle. Mann muss vielleicht auch evtl. das Problem der konkurrierenden Gesetzgebung ansprechen. Ferner wurde der Gesetzgeber hier durch das BVerfG gebunden, diese §§ einzuführen: Darf der BT/BR die dann einfach wieder ersatzlos (!) streichen? Aber ich glaub, darauf will Frau Dr. Gründlich ncht hinaus. Sie sagt ja, das geht nicht, die Abgeord. beschließen darauf, die Verfassung zu ändern: ergo es geht nicht aus Gründen des GG. Dann würde ich eigentlich gerne die Gründe für die Einführung ansprechen: Rechtsstaatsprinzip, Grundrechte, Recht wieder die Freiheit zu erlangen, Schuldprinzip, sinn- und maßvolles Strafen etc...... Aber warum soll ich dann nur 10% meiner Arbeit Teil 1 widmen, hingegen 40% Teil 2? Mir ist Teil zwei auch ziemlich unverständlich, denn man kann ja die Verfassungsgrundsätze nicht außer Kraft setzen, indem man einfach diesen Zusatz einfügt???? Bitte um HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILFE............. Was meint ihr??? Liebe Grüße, Jasmin. Geändert von J@smin (02.04.2006 um 11:13 Uhr). |
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| AW: ÖffHA_Teil2 (verzweifelt bin) Moin, so hab das selbe problem. hab schon einiges an material, weiß ab nicht so recht damit umzugehen! Schande über mein haupt, vielleicht haste ja noch nen tip für jemanden der ebenso verzweifelt is! Können ja ideen austauschen? |
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