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Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Dies ist eine Diskussion zu Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?! innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2007, 18:03
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Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Hallo alle zusammen!

Ich bin Jura-Nebenfachstudent und muss in der Öff-Recht Übung für Anfänger nun unbedingt die Hausarbeit bestehen.

Problem ist nur, dass ich keine Ahnung habe wie ich den Einstieg schaffen soll bzw. wie man bei Jura HA´s überhaupt anfängt. Gutachtenstil, dazu habe ich mir jetzt mal 2 Bücher aus der UB ausgeliehen, aber mir fehlt die Ahnung wie ich überhaupt ins Thema "reinschreibe".
Kann mir jemand den Einstieg erleichtern? Ich schreibe hier mal den Fall (Religionsfreiheit / Art. 4) hin und hoffe sehnlichst auf eure Hilfe :-(

FALL:

A ist strenggläubiges Mitglied einer Sekte der Sabbatarier, die das biblische Gebot der Sabbatheilung als absolut bindend ansieht. Dementsprechend verrichtet A samstags keinerlei Arbeit. Wegen eines Fehlverhaltens als PKW-Fahrer im Straßenverkehr wird A durch die hessische Straßenverkehrsbehörde unter Berufung auf § 48 StVO verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehrt teilzunehmen., der stets samstags staffindet.
Daraufhin verweist A die Behörde auf seine Zugehörigkeit zu den Sabbatariern und auf die Religionsfreiheit, wie sie in Deutschland und als europäischer Standard umfassend geschützt sei. Die Behörde erwidert, der Samstag sei ein Werktag. Die Sabbatheilung sei in Deutschland nicht verfassungsrechtlich geschützt, da sie nicht staatlich anerkannt sei. Durch "schlichtes Sitzen" in einem Unterrichtsraum, das nicht als Arbeit anzusehen sei, könne ohnehin der Sabbat nicht entheiligt werden. Außerdem könne A allen Gewissenskonflikten ausweichen, in dem er "seinen Führerschein zurückgebe"; dann enfalle die Unterrichtspflicht. Denn selbst wenn es einen Konflikt zwischen der Religionsfreiheit des A einerseits und den staatlichen Gesetzen samt den darauf beruhenden behördlichen Anordnungen andererseits geben sollte, müßten sich die staatlichen Belange durchsetzen. Der Staat könne in einer Gesellschaft, die auch in religiös-weltanschaulicher Hinsicht pluralistisch sei, nicht auf die völlig unterschiedlichen Überzeugungen, welche Tage heiligt seien, Rücksicht nehmen, weil sonst ein geordnetes Verwaltungsverfahren nicht länger möglich sei. Die Schulung müsse außerdem schon deshalb samstags stattfinden, weil die weitaus meisten Teilnehmer an den übrigen Werktagen arbeiten müssten. Außerdem finde die Schulung in den Räumen einer städtischen Schule statt, die von Montag bis Freitag tagsüber durch den Schulbetrieb und abends durch die Volkshochschule belegt seien. Sonntags könnten die Schulungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angeboten werden. Ohnehin könne man für den Sonntag kein Unterrichtspersonal gewinnen.

1. Ist die Entscheidung der Behörde grundrechtskonform?

-------------
Vielen vielen Dank - es gibt zwar noch zwei Abwandlungen die in der Arbeit zu machen sind, aber ich wäre schon äußerst dankbar für Einstiegshilfe hier!!

Gruss,

Björn
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Alt 10.03.2007, 18:34
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Hi...

Am besten Du begibst Dich nochmals in die Bibliothek und suchst Dir Fallbücher zum Thema Grundrechte. Dann kannst Du den Aufbau nachvollziehen...Macht A dagegen etwas??? Wahrscheinlich musst Du die Verfassungsbeschwerde mit ihrer Zulässigkeit und Begründetheit prüfen, insbesonder den Art. 4 etc. Falls Du die Verfassungsbeschwerde prüfen musst, lautet Dein Obersatz: Die Verfassungsbeschwerde des A hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Dann kommt A. Zulässigkeit und dort prüfst Du alle Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nötig sind...Und Achtung es handelt sich hier um einen Ausländer!!!! Hol Dir noch ein Fachbuch für die Verfassungsbeschwerde/Grundrechte, dann wirds ganz leicht... Dann kommt B. Begründetheit. Falls Du nur die Begründetheit prüfn musst, lässt Du die Zulässigkeit weg und schreibst los...Die Bücher werden Dir weiterhelfen. Empfehlen kann ich von Hemmer die Fallbücher!!!

Also hoffentlich konnte ich ein wenig helfen
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Alt 10.03.2007, 18:37
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

bei grundrechtsprüfungen ist es im materiellen bereich ratsam folgende gliederung zu verwenden:

1. schutzbereich eröffnet

2. eingriff in den schutzbereich

3. rechtfertigung
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2007, 23:14
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Der Fall oben ist "so wie er ist". Da steht also wirklich nur diese eine Fragestellung, ob die "Entscheidung der Behörde grundrechtskonform ist" ... Ist damit sicher eine Verfassungsbeschwerde gemeint? Weil im ganzen Sachverhalt überhaupt nix von Klage etc. steht sondern wirklich nur dieser eine Fragesatz ... Oder was muss ich da machen? Mir wäre echt schon riesig geholfen, wenn mir jmd. klar sagen würde: Du musst eine Konkrete Normenkontrolle prüfen, oder eine individuelle Verfassungsbeschwerde oder oder oder.
Eig. würde ich ja zur indiv. Verfassungsbeschwerde tendieren, aber weil halt überhaupt nix mit Einreichung von Klage/Rechtsweg etc. darsteht bin ich so ratlos!

PS: Aber schonmal Danke für die ersten Antworten!
Gehe gleich morgen nochmal in die UB und schaue mich um.
Von diesem Herrn Hemmer habe ich aber noch nichts gefunden, was auf spezifische Öff-Recht/Grundrechts Bücher hinweist. Hat da jemand einen konkreten Buchtitel wie dieses Fallbuch heisst? Bzw. wie passende Fallbücher heissen zu Grundrechtsfällen?
Bislang habe ich mir lediglich zwei "Kommentare zum Grundgesetz" ausgeliehen und durchgeblättert. Wann/wie/wo baut man die "Erkenntnisse" aus solchen Werken eigentlich ein?
Man sieht ja immer so ellenlange Literaturverzeichnisse und Fussnoten in juristischen Arbeiten, gibts da so ´ne Orientierunsmarke? Also so grob zwischen 5 und 10 oder 10 und 15 etc. Bücher/Quellen?

Sorry für die ganze Fragerei, aber unser Prof. ist a) tot langweilig und b) für mich als Fachfremden der es gewohnt ist komplett andere HA´s zu schreiben echt schwierig umzudenken :-/

Geändert von MRGuardian (12.03.2007 um 15:40 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2007, 18:14
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

persönlich würde ich keine klage prüfen, sondern nur den materiellen bereich (falls man später merken sollte, dass doch noch der prozessuale teil gefragt ist, kann man ihn immer noch sehr leicht davor schieben); aber wie gesagt, ich denke, dies ist hier nicht nötig...

ich würde ungefähr wie folgt anfangen:
"die entscheidung der behörde ist grundrechtskonform, wenn hierdurch nicht der schutzbereich eines grundrechts eröffnet wird, in diesem kein eingriff vorliegt oder dieser eingriff gerechtfertigt ist..."

dann den schutzbereich prüfen, hier denke ich bejahen

dann kurz feststellen, dass mit der entscheidung der behörde (denke, dass es sich um einen belastenden verwaltungsakt handelt) in den schutzbereich eingegriffen wird

anschließend prüfen, ob dieser eingriff gerechtfertigt ist
durch verfassungsimmanente schranken

buchempfehlungen neben kommentaren:

a.) pieroth/schlink "grundrechte staatsrecht II" (lehrbuch=
b.) bsp.: hemmer/wüst "staatsrecht - die 32 wichtigsten fälle für anfangssemester" (fallbuch; ist u.U. nicht in der bibliothek vorhanden, da es als nicht wissentschaftlich angesehen wird [von der uni]; u.U. gibt es auch noch ein besseres von hemmer, nur dies kenn ich nicht, da ich eigentlich mit den alpmann-bücher lerne)

fußnoten? hängt von dir ab; ich persönlich habe meist so sieben-zehn, aber es gibt auch gute arbeiten mit zwei-fünf auf der seite; möglichst nur versuchen auf jeder seite zwei zu haben (ansonsten gibt es oft anmerkungen)

hoffe diesmal hilfts dir mehr weiter
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Alt 13.03.2007, 00:09
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Das war auf jeden Fall schonmal hilfreich.
Also reden wir quasi von dem Prüfschema einer Verfassungsbeschwerde mit Ausklammerung des formalen Krams wie z.B. Gesetzgebungskompetenz etc.,richtig?

Müsste ich also prüfen, ob §48 StVo vereinbar ist mit dem Artikel 4 GG oder umgekehrt: Das die Normen von Art 4 GG von vorneherein u.U. die Regelungen des §48 StVo einschränken? Denn dieser Paragraph 48 StVo besteht lediglich aus folgendem Inhalt "Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen."
Da kann ich echt keinen Anknüpfungspunkt finden, in wie weit hier eine Komplikation mit Art 4 GG auftreten könnte ... Nur über den Umweg, in Kombination mit Art 12 GG bzw. dem Arbeits/Arbeitszwangsbegriff könnte man irgendwie auf Beeinträchtigung des Religions-Bekenntnisfreiheit kommen, oder?

Das ist bislang nämlich mein einzig "logischer" Gedankengang den ich dazu entwickeln kann. Also quasi von dem Fall ausgehend auf Arbeitszwang abzustellen und erst von dort quasi irgendwie auf Art. 4 GG zu kommen ... Ich schlingere halt so rum .... Weil sich A auch laut Fall nicht gegen die verhängte Strafe (Unterricht) wehrt sondern die Sache vielmehr um den Samstag als Werk/Feiertag geht :-/

Und zum Schluss noch ´ne weitere ganz dumme Frage: Wie lang, vom Umfang her, ist denn im Schnitt so eine Abarbeitung einer Fallfrage? Denn gerade zur Eröffnung und zum Eingriff in den Schutzbereich schreibt man doch für gewöhnlich nicht viel mehr als 4,5 Sätze?!

Geändert von MRGuardian (13.03.2007 um 01:29 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 08:41
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

Grundsatz: unprobleamtisches kurz (d.h. 2-3 sätze), problematisches lang (deutlich mehr)

Zitat:
Zitat von MRGuardian
Die Sabbatheilung sei in Deutschland nicht verfassungsrechtlich geschützt, da sie nicht staatlich anerkannt sei. Durch "schlichtes Sitzen" in einem Unterrichtsraum, das nicht als Arbeit anzusehen sei, könne ohnehin der Sabbat nicht entheiligt werden. Außerdem könne A allen Gewissenskonflikten ausweichen, in dem er "seinen Führerschein zurückgebe"
> zeigt deutlich, dass die behörde der meinung ist, dass der schutzbereich nicht eröffnet ist
> ein Problem des Falles
> ist die Sekte der Sabbatarier durfh Art. 4 GG geschützt

Zitat:
Zitat von MRGuardian
Daraufhin verweist A die Behörde auf seine Zugehörigkeit zu den Sabbatariern und auf die Religionsfreiheit, wie sie in Deutschland und als europäischer Standard umfassend geschützt sei
> m.E. soll bei der Auslegung auch die entsprechende europäische Norm genannt werden + den allgemeinen europäischen Rechtsgedanken der Religionsfreiheit
> in der Klausur im Rahmen der Auslegung heranziehen

Zitat:
Zitat von MRGuardian
Außerdem könne A allen Gewissenskonflikten ausweichen, in dem er "seinen Führerschein zurückgebe";
> bei Verhältnismäßigkeit u.U. problematisieren

Zitat:
Zitat von MRGuardian
Die Schulung müsse außerdem schon deshalb samstags stattfinden, weil die weitaus meisten Teilnehmer an den übrigen Werktagen arbeiten müssten. Außerdem finde die Schulung in den Räumen einer städtischen Schule statt, die von Montag bis Freitag tagsüber durch den Schulbetrieb und abends durch die Volkshochschule belegt seien. Sonntags könnten die Schulungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angeboten werden. Ohnehin könne man für den Sonntag kein Unterrichtspersonal gewinnen.
> hier werden Argumente gebracht, die helfen, FÜR die Entscheidung der Behörde zu stimmen
> müssen unbedingt in der Hausrabeit vorkommen

für die struktur der arbeit:

http://www.jura.uni-duesseldorf.de/m...chwerde%29.doc

(nur B. Begründetheit; hat zwar nichts mit Art. 4 GG zu tun, aber der Aufbau + manche Formulierungen sind verwendbar)
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  #8 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 08:43
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AW: Öff-Recht HA ... Hilfe für Nebenfächler?!

was ich vergessen habe:

im Rahmen der Rechtfertigung:

Art. 4 GG ist nur durch verfassungsimmanente Schranken einzuschränken

> die anderen Autofahrer haben ein Recht auf Leben und Gesundheit und der Eigentum ist schutzwürdig (falls es sich wirklich um einen sehr schlechten Autofahrer handelt)
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