Dies ist eine Diskussion zu Klarstellungsinteresse bei politischer Rebellion??? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Hallo, ich schreibe gerade an meiner Öff.-Recht HA und habe eine Frage bezüglich des Klarstellungsinteresses. Grundsätzlich reicht ja ein objektives Klarstellungsinteress an der gerichtlichen Klarstellung aus, aber im Fall schmeißen sich 200 Abgeordnete der X-Fraktion mit 5 andern zusammen um eine abs. Normenkontrolle zu beantragen. Die 5 anderen haben "lediglich" Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und schließen sich eigentlich nur an um "gegen eine Rechtsverordnung zu rebellieren". Also ist das Klarstellungsinteress trotzdem gegeben?Weiter im Hilfsgutachten oder kann ich es einfach vorraussetzn? Danke im Voraus, für die Antworten. |
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