Dies ist eine Diskussion zu Kinderfreibetrag innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Halli hallo! Im Rahmen einer Öff-R-Hausarbeit hätte ich folgende Frage: Welches Grundrecht könnt durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages verletzt werden? Geht es dabei um die Günstigerprüfung? Bei der Günstigerprüfung geht es doch darum, dass das Finanzamt automatisch entscheidet, ob es für eine Familie günstiger ist, das Kindergeld oder den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, da der Kinderfreibetrag nur gewährt wird, wenn die Steuerersparnis höher ist, als das erhaltene Kindergeld. Der Freibetrag wird erst günstiger, wenn es sich um Steuerpflichtige mit einem Grenzsteuersatz von 36,2 % oder mehr handelt. Also hieße dass, das von einer Erhöhung des Freibetrages nur Familien mit einem höheren Jahreseinkommen profitieren würden und ärmere Familien unveränderte Vorteile hätte. Also widerspricht dies Art. 3, oder? Oder liege ich völlig falsch? Bitte helft mir! |
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