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Ist § 49 VwVfG selbst drittschützend?

Dies ist eine Diskussion zu Ist § 49 VwVfG selbst drittschützend? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 01.06.2007, 12:06
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Exclamation Ist § 49 VwVfG selbst drittschützend?

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Bei mir hat jemand eine Genehmigung für die Errichtung eines Betriebes und dazu auch Auflagen bekommen. Nun stellt der NAchbar einen ANtrag an die BEhörde auf Stilllegung. DIeser wird abgelehnt. Angenommen, der Nachbar klagt gegen die Behörde auf Aufhebung dieser Genehmigung.
- ist § 49 VwVfG einschlägig?

- muss § 49 VwVfg drittschützend sein oder reicht es wenn die AUflagen drittschützend sind?

- ist der VA (Genehmigung) rechtswidrig, wenn die TB- Voraussetzungen bei Erteilung der Genehmigung nicht vorlagen (kann sich der Nachbar dann darauf berufen)

- wie baue ich § 49 VwVfG bei einer Nachbarklage auf??? Hab mich für den Befugnis Aufbau entschieden.

- wenn der Nachbar dann auch die Beseitigung von unzulässigen Gegenständen oder Stoffen. also quasi die Vollstreckung der Auflagen verlangt, ist ein VollzugsBFA einschlägig oder die polizeiliche Generalklausel??? Dazu müsste ich wissen, ob diese Drittschutz vermittelt...

Irgendwie hab´ich grad echt ein Brett vorm Kopf ))

lG

Geändert von Bambutscha (02.06.2007 um 08:41 Uhr).
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