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HmbSOG: Zuständigkeit der Polizei für Zwangsmaßnahme?

Dies ist eine Diskussion zu HmbSOG: Zuständigkeit der Polizei für Zwangsmaßnahme? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2005, 00:24
Boardneuling
 
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HmbSOG: Zuständigkeit der Polizei für Zwangsmaßnahme?

Hi! Eine kurze, aber dringende Frage:

Weiß jemand, ob in Hamburg die Polizei für die Anordnung eines Zwangsmittels (im entsprechenden Fall unmittelbarer Zwang zur Gefahrenabwehr) die zuständige Behörde ist? Und wenn ja, auf welche Norm ist das gestützt, sind alle ziemlich unklar zu dieser Frage, finde ich.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2005, 06:17
V.I.P.
 
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AW: HmbSOG: Zuständigkeit der Polizei für Zwangsmaßnahme?

Auf die Generalklausel, § 3 SOG.


meint
Remby
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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