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Hilfsgutachten bei ABstrakter Normenkontrolle?

Dies ist eine Diskussion zu Hilfsgutachten bei ABstrakter Normenkontrolle? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 26.08.2008, 04:54
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Hilfsgutachten bei ABstrakter Normenkontrolle?

Hab hier ne Abstrakte Normenkontrolle in ner Hausarbeit in der nichts darüber steht ob der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde.

"Der abstrakte Normenkontrollantrag müsste gem. § 23 I ordnungsgemäß beantragt worden sein. Daher müsste der Antrag in schriftlicher Form abgegeben werden, begründet sein und mit Beweismitteln gem. § 23 I Satz 2 eingereicht werden . Die abstrakte Normenkontrolle ist nicht fristgebunden, da es sich um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt ."

Ist das was ich geschrieben habe bis jetzt. Aber es fehlt das Ergebnis...

Was mach ich nun?
Schreib ich hir das dazu nichts im Sachverhalt steht ob der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde, und mach dann per HILFSGUTACHTEN weiter?


Könnt ihr mir Helfen?
Habt ihr ein Formulierungsvoschlag?


Lieben Dank für eure Hilfe.
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