Dies ist eine Diskussion zu HILFE...Große Übung ÖR in Würzburg WS 09/10 innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Der Deutsche X betreibt in Brüssel ein Unternehmen für Demonstrationen. X tritt dabei als Veranstalter auf und organisiert EU-weit Kundgebungen. Hierfür wird er bezahlt und stellt bei Bedarf Transparente, techn. Ausrüstung, Transport für An- u. Abreise und belgische Studenten als Ordner oder Demonstranten zur Verfügung. Die nordamerikanische Pro Death Penalty Association beauftragt X; er soll während des 1wöchigen internationalen Kongresses zur Lage der Menschenrechte eine Demo organisieren. Diese soll am Sonntag, den 02.08. um 10Uhr anfangen und durch das Stadtzentrum führen, wobei sie um 10.30 Uhr am Dom vorbeikommen. 20 belgische Studenten sollen als Demonstranten teilnehmen und weitere 10 Studenten als Ordner, die aber schlecht Deutsch sprechen. Das Motto der Demo lautet Todesstrafe für Terroristen und Kinderschänder! Aufgrund von Anzeigen in der regionalen Presse und positiver Rückmeldungen geht X davon aus, dass sich der Demo noch etliche Bürger anschliessen werden. Am Do 30.7. teilt X der Stadt per Fax aus Brüssel die geplante Demo mit. Sachbearbeiter S gehört der Amnesty International an und kennt D's Unternehmen als Mietdemonstranten für zweifelhafte Interessen und untersagt per Fax die Demo umgehend und fügt eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung bei. Nach Ansicht des S handle es sich um keine Demo, sondern um eine kommerzielle Veranstaltung, also bräuchte er eine Genehmigung. Weiter sei das politische Ziel der Auftraggeber verfassungs- und europarechtswidrig und stünde daher der Rechtmäßigkeit der Veranstaltung entgegen. Zudem werde die Sonntagsruhe gestört und die Ordner seien ungeeignet. Daraufhin beantragt X den Rechtsanwalt R. Dieser stellt noch am gleichen Donnerstagnachmittag einen Schriftsatz mit dem Antrag an das VG, die Untersagung der Demo aufzuheben. Er begründet wie folgt: Die Motivation des D sei unerheblich. Ob die Forderung nach der Wiedereinführung der Todesstrafe rechtlich durchsetzbar ist, sei unerheblich. Zudem könne X auf sein Personal zurückgreifen, dies ist sein gutes Recht. R gibt den Schriftsatz seiner Sekretärin G und weist sie an, diesen noch vor ihrem Feierabend an das VG zu faxen. G vergisst es zu faxen. Am Freitagmittag kommen dem R Zweifel, ob er alles jur. Nötige für X gemacht hat. R ruft beim VG an und beantragt, die Untersagung der Demo des X mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Dabei wird bemerkt, dass G vergessen hat, das Fax abzusenden. Die Justizangestellte zweifelt an, dass R einen solchen Antrag telefonisch stellen kann. Deswegen schickt er den am Telefon geäußerten Antrag nochmals per Fax und das von G vergessene Fax vom Vortag. Wie wird das Gericht entscheiden? Hallo Leute, bin gerade dabei meine Hausarbeit in Ö-Recht zu schreiben und kenne leider niemanden, der sie auch schreibt. Daher hoffe ich, dass ich hier hilfreiche Tipps erhalte ![]() Insgesamt handelt es sich hier um das Versammlungsrecht - § 14 VersG wird eingehalten. Wie im Sachverhalt ersichtlich, ist das Rechtsschutzbegehren des X auf die Suspendierung des Verbots-VA gerichtet; Widerspruch/ Anfechtungsklage kommen nach § 80 II S.1 Nr.4 VwGO wegen der Anordung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung zu, diese soll das VG wiederherstellen (in der Hauptsache wäre eine AK statthaft). Der Sachbearbeiter untersagt die Demo umgehend und fügt eine Rechtsmittelbelehrung bei, kann man demnach davon ausgehen, dass eine sofortige Vollziehung stattgefunden hat und deswegen keine aufschiebende Wirkung besteht? Als zweiter Punkt würde ich noch gerne wissen, welche Bedeutung es hat, dass X als Deutscher in Brüssel ein Unternehmen betreibt und dort belgische Studenten beschäftigt und den Auftrag von einer amerikanischen Vereinigung erhält, in Würzburg eine Demo durchzuführen. Könnte das mit Art. 12 der Charte der Grundrechte der EU und Art. 11 EMRK zu tun haben? (Beide entsprechen sinngemäß dem Art. 8 GG, der hier ja auf X zutrifft) Mein letzter Punkt ist noch der letzte Absatz der Hausarbeit (Vergesslichkeit der Sekretärin), hat das alles mit dem Rechtsschutzbedüfnis zu tun? Vielen lieben Dank im Voraus |
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