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Hausarbeit (Übung) öffentliches Recht WS06/07 Düsseldorf

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit (Übung) öffentliches Recht WS06/07 Düsseldorf innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2006, 15:45
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Hausarbeit (Übung) öffentliches Recht WS06/07 Düsseldorf

hallo,
schreibe gerade an meiner HA im öffentlichen Recht und komme noch nicht so ganz zurecht..... es geht um folgendes:

Zur Verbesserung der örtlichen Wohn- und Lebensbedingungen hat die kreisfreie nordrhein-westfälische Stadt S ein sog. „Kinder- und Freizeitparadies“ errichtet, das neben einem großen Schwimmbadbereich auch einen „Eventbereich“ mit zahlreichen Spiel- und Klettergeräten vorhält. Die Nutzung des Kinder- und Freizeitparadieses ist durch eine vom Stadtrat beschlossene Satzung geregelt.

§ 1 der Satzung lautet:
„Der Zugang zu dem Kinder- und Freizeitparadies steht jedermann gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro offen.“

§ 2 lautet:
„(1) Die Haftung der Stadt S für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Die Verkehrssicherungspflicht wird als hoheitliche Aufgabe ausgeübt und von der Verwaltung als Amtspflicht wahrgenommen.“

An einem Sonntag zieht sich der sechsjährige J beim Sturz von einem Klettergerüst im Eventbereich eine schwere Gehirnerschütterung zu. Ursache des Sturzes war der Bruch einer Leitersprosse. Die hölzerne Sprosse war, wie die Untersuchung ergibt, seit längerem erkennbar angefault.

Die Eltern des J verlangen Ersatz der entstandenen Heilbehandlungskosten sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,- Euro, wobei sie sowohl von einer vertraglichen als auch von einer deliktischen Haftung der Verantwortlichen ausgehen.

Die Stadt S verweist darauf, dass die Überwachung der Geräte kraft zivilrechtlichen Vertrages dem Unternehmer U übertragen worden sei. Zu dessen Aufgaben habe – was zutrifft – auch die Überwachung und Instandhaltung der Klettereinrichtungen gehört.

1. Können J bzw. dessen Eltern von der Stadt S sowie von U die beanspruchten Heilbehandlungskosten und das Schmerzensgeld verlangen? Etwaige Forderungsübergänge auf Versicherungen bleiben unberücksichtigt.

2. Vor welchem Gericht sind die Ansprüche geltend zu machen?


dazu meine ersten gedanken:

1. spielt es eine rolle, dass der unfall am sonntag passiert ist?
2. warum muss sich gerade ein minderjähriger verletzen?
3. ist gemeinderat das selbe wie stadtrat?
4. hat die satzung etwas damit zu tun, ob der verwaltungsrechtsweg eröffnet ist ("zwei-stufen-th.")?

also, würde mich über jeden hinweis freuen. vielleicht sitzt ja auch der ein oder andere an der selben hausarbeit und würde sich gerne austauschen....
danke schonmal.

sulli
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2006, 16:19
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AW: Hausarbeit (Übung) öffentliches Recht WS06/07 Düsseldorf

1. Ich denke eher nicht, nein. Verkehrssicherungspflichten richten sich ja nicht nach dem Wochentag (seh ich jedenfalls so).

2. Sie haben vermutlich einen Minderjährigen genommen, damit du in der Zulässigkeit diskutieren musst, inwiefern seine Eltern die Ansprüche ihres Sohnes geltend machen können!

3. kA

4. auch kA
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2006, 12:54
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AW: Hausarbeit (Übung) öffentliches Recht WS06/07 Düsseldorf

Hi,

ich schreibe an der gleichen Hausarbeit. M.E. nach ist der Fall in gewissen Umfang vergleichbar mit den sog. Abschleppfällen. Da ist es ja so, dass Dritte das Abschleppen durchführen und es dabei dann zu Schäden am Auto kommt und die Frage dann ist ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt.

Nur handelt es sich da um Eingriffsverwaltung, hier gehts ja um Leistungsverwaltung.

Ich denke der Wochentag ist egal. Denn wenn die Stadt ein Bad an einem Sonntag öffnet muss sie genauso auf die Verkehrssicherungspflicht achten.

Richtig ist, dass einige Zulässigkeitsprobleme auftauchen, aber die sind nicht Teil der ersten Frage, denn die ist eine rein materiell-rechtliche Frage, sonst würde die zweite Frage gar keinen Sinn mehr machen.

Viele Grüße
Cryer
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