Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Ö-Recht kleiner Schein innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit Ö-Recht kleiner Schein Hallo! Auch ich habe ein Problem! In meiner Hausarbeit geht es darum, dass die Landesregierungen eine Änderung des § 4 Abs. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrags dahingehend vornehmen, dass einzelne Aufzählungen, welche mediale Angebote als absolut unzulässige Angebote qualifizieren, zukünftig in §15 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes (Bundesrecht) abzulesen sind. Diese Aufzählungen standen bis dahin - weitgehend identisch zum JuSchG des Bundes - im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Die Bundesregierung wendet sich dann an das BVerfG um feststellen zu lassen, dass der "neue" § 4 Abs. 1 JMStV gegen das GG verstößt. Es handelt sich um eine abstrakte Normenkontrolle, die Zulässigkeit und die formelle Verfassungsmäßigkeit waren auch kein Problem. Aber danach komme ich überhaupt nicht weiter. Es käme ja jetzt bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit, ob es sich um Freiheits - oder Gleichheitsrecht handelt. Aber es sind doch gar keine davon betroffen, sondern Art. 30 und 70 oder nicht??? Wie prüft man denn sowas dann? Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Voraus! |
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