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Grundrechte art 5 art 12

Dies ist eine Diskussion zu Grundrechte art 5 art 12 innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 22:18
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Grundrechte art 5 art 12

Hallo,
hab da mal ne frage, steh bisschen auf dem schlauch:
Also, angenommen der verlag v hat sich spezialisiert auf verschiedene moderne alkoholhaltige getränke. dann wird ein gesetz herausgebracht welches Werbung für solche getränke verbietet. tangiert das art. 5 I oder gehe ich dann über art.12 ?
Ich schreibe lieber zehnmal strafrecht als einmal örecht--> gegen ein leben in langeweile
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 23:22
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AW: Grundrechte art 5 art 12

Ich gehe mal davon aus, dass du von Werbung für alkoholische Getränke sprichst.
Insofern handelt es sich kaum um die Kundgabe einer Meinung o.ä. sondern eher um die freie Ausübung eines Gewerbes, da sich der Verlag wahrscheinlich über die Werbung finanziert.
Daher würde ich zu Art. 12 GG tendieren.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 23:24
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AW: Grundrechte art 5 art 12

Ähm, ja, hab grad nochmal deinen Text gelesen.

Natürlich meinst du Werbung - hast es ja auch geschrieben - ich Dummerchen!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 00:14
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AW: Grundrechte art 5 art 12

Pressefreiheit.....
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Alt 10.03.2006, 00:37
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AW: Grundrechte art 5 art 12

Manchmal sollte man doch erst lesen bevor man schreibt!

Zitat:
(...)Das Grundrecht der Pressefreiheit gewährleistet die Freiheit des Pressewesens insgesamt. Auch wenn die Werbung das Presseerzeugnis selbst nicht transportiert, stellt sie es doch der Öffentlichkeit vor und dient damit als Kommunikationsmittel, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann.(...) (BGH, Urteil vom 14.05.2002; Az.: VI ZR 220/01)
War wohl ein griff ins Klo
Naja, ist ja auch schon spät, war eh nicht mein Tag!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 16:28
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AW: Grundrechte art 5 art 12

Hey, vielen Dank schonmal für die antworten!
Was wäre denn, wenn der verlag jetzt nicht direkt werbung (also so wie man sich werbung vorstellt) für die getränke macht, sondern nur darüber berichtet, bzw. diese vorstellt. Ist das dann auch schon werbung?
Hab immer das problem, dass ich mich nicht so recht an einen lösungsweg rantraue..
Grüße katy
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