Dies ist eine Diskussion zu Gez-gebÜhren innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Gez-gebÜhren Ich hätte auch mal eine Frage zur GEZ. Mal angenommen: X meldet per Internet TV und Radio an. Bekommt keine Antworten, stattdessen weiterhin die Briefe, dass angemeldet werden muß, falls Geräte vorhanden. Daraufhin ruft X dort an und erklärt, dass Anmeldung dann und dann per Internet abgeschickt worden ist. Man nahm dies telefonisch nochmal auf und dann sollte das laufen. Stattdessen kamen wieder nur Briefe. Also hat X schriftlich (insgesamt 2 mal) noch mal TV angemeldet. Es passierte wieder nichts! Dann stand ein Vertreter vor der Tür, der sich nach Geräten erkundigte. Der Y (wohnt mit X zusammen) meldete also persönlich beim Vertreter TV an. Gab Einzugsermchtigung. Daraufhin bekamen X und Y seperate Rechnungen. Sie sollten überweisen. X rief dort an und lies ihre Anmeldung rückgängig machen. Übrig blieb eine Anmeldung des Y. Bis heute wurde von der GEZ nichts abgebucht. Trotz mehrmaligen Anrufen und Vergleichen der Kontodaten passiert nichts. Was tun? Mehr als schreien: Man will zahlen! kann man doch nicht, oder? Könnte es jetzt passieren, dass X und Y die Monate, die die GEZ vergessen hat, nachzahlen müssen? Es ist doch nicht ihr Fehler! |
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| AW: Gez-gebÜhren Nachzahlen ist auf jeden Fall möglich. Und auch X und Y müssen beide(!) zahlen, wenn sie jeweils ein eigenes Einkommen haben. Anmeldung ist nur durch ein bestimmtes Formular möglich, das von der GEZ ausgestellt wird, insoweit hat eine telefonische oder sonstige, Internet, Anmeldung, nach meinem Wissen keine Bedeutung. |
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| AW: Gez-gebÜhren |
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