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GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten" innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 07:22
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GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Hallo miteinander,

folgende Frage beschäftigt mich:

Laut GEZ muss ich ein Radio oder TV anmelden, wenn ich es zum Empfang bereit halte.
Doch wie definiert sich dies ? Reicht es aus wenn ich Besitzer bin ?

- dort trifft dann schon ein Problem zu z.B. nen Freund bringt nen TV mit, weil ich keins
habe uns will es nach dem Besuch wieder mitnehmen, vergisst dies aber. Schon bin ich
im Besitz und müsste es eigentlich anmelden.

Wenn ich Eigentümer sein muss kommt das nächste Problem :

- GEZ Fritze steht vor der Tür und sagt ich hätte ein TV. Ich streite den Besitzt und das
Eigentumsverhältnis ab. Also muss die GEZ dies nachweisen. Wie will es dies tun.


Grüße Steffen
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:11
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Also, wenn ein Gerät vorhanden ist und alle Anschlüsse funktionieren, so dass man jederzeit gucken oder hören könnte, dann stehen die Geräte zum Empfang bereit. Dabei ist egal, wem die Geräte gehören. Wichtig ist, wer in der Wohnung wohnt. Im Formular der GEZ wird nach Anzahl der Geräte in einem Haushalt gefragt. Wenn man ein Gerät nur für z.B. 2 Monate besitzt, ist es auch möglich, die Geräte anzumelden und nach zwei Monaten wieder abzumelden. Dieses kann auch schon im Voraus passieren, wenn man schon weiß, dass man die Geräte in zwei Monaten nicht mehr haben wird.
Ich hoffe, ich konnte ein Stückchen weiterhelfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:18
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Hallo,

zum Empfang bereit halten deffiniert sich m.E. nicht über das Eigentum, sondern
um die technische Möglichkeit innerhalb der eigenen 4 Wände und des eigenen Fahrzeuges
Radio oder Fernsehprogramme zu empfangen. Dies gilt nach meiner Rechtsauffassung auch bei einem nicht angeschlossenen Gerät (Antenne und Strom).

Im Prinzip hat der GEZ-Futzi keine Handhabe, da er kein Zutrittsrecht in die Wohnung hat und dieses auch nicht erwirken kann. (Auch die Zulassungstelle gibt keine Daten weiter (Autoradio))

Und sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das er von der Eingangstür das TV oder Radio sehen kann, kann man sagen, das man es gerade angeschafft hat. Das Gegenteil wird und kann die Fernsehmafia nicht beweisen.
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:41
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Dass die Fernsehnmafia nicht in die Wohnung darf ist klar. Trotzdessen ist es doch relativ schwammig zu sagen wer in der Wohnung wohnt muss anmelden. Es heißt ja zu dem auch noch, dass Kinder im gleichen Haushalt, bei eigenem Einkommen, ihr Gerät auch anmelden müssen.

Man bekommt nun (wie jeder wohl, ich auch) permanent drohbriefe etc. von ger gez, die anzahl der geräte anzugeben und diese auch anzumelden. wenn nun ich aber sage, dass genau ich das gerät nicht bereit halte und eigentlich keiner im haushalt das gerät bereithält, wer soll denn dann zahlen?
tv schaun tun zwwar alle im haushalt, aber den eigentum und den besitz am gerät will keiner haben.

(ist kein thema vom studium, beschäftigt mich nur so)

grz steffen
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:49
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Das ist nicht schwammig! Wenn jemand Kinder hat, die zu Hause mitwohnen, und diese ein gewisses Einkommen haben, dann gilt das als eigener HAUSHALT. Also müssen sie selbst anmelden. Der oben erwähnte Fall: Ich wollte damit sagen, dass es der GEZ herzlich egal ist, dass der Freund den Fernseher angeschleppt hat. Er steht vielleicht in ihrer Wohnung und ist empfangsbereit, also wird sie auch zahlen dürfen!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:51
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

jut jut, wollte keinen ärgern, hatte nur diese dumme broschüre von der mafia hier und mich ein wenig
gefragt, was die meinen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.11.2005, 10:57
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AW: GEZ Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Hast keinen geärgert! Ich kenn das Spiel nur zu gut. Ich denke, dass die Menschen,die dort sitzen auch nicht so recht wissen, was sie tun!
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  #8 (permalink)  
Alt 25.05.2006, 19:32
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AW: *** Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Hi!

Was ich mich dazu frage:

Wenn jemand ein TV Gerät hat, und auch Kabelanschluss,
damit aber nicht fernsieht, sondern sich nur diverse Videos anschaut,
dann kann man eigentlich nicht von "zum Empfang bereithalten" sprechen,
bzw. das wäre wohl abwegig, desshalb den Ferneseher anmeden zu müssen...

oder?

Gruß, Jasmin.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.05.2006, 09:05
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AW: *** Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Falsch,

denn es bestünde die Möglichkeit ohne erheblichen technischen Aufwand
auch für den Laien mit diesem Gerät Fernsehprogramme zu empfangen.
Somit hält er ein Gerät zum Empfang bereit.

Die einzige Chance würde ich sehen, wenn ein Fernsehtechniker den TV- Tuner
ausbaut und dies schriftlich bestätigt.
__________________
Grüße,

Peter


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  #10 (permalink)  
Alt 26.05.2006, 09:27
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AW: *** Frage - wie definiert sich "zum Empfang bereit halten"

Gab es da nicht so eine Regelung, daß die Anmeldepflicht erst entsteht, wenn die sonstigen Voraussetzungen mindestens zwei Monate bestanden haben?
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