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Formalien HA

Dies ist eine Diskussion zu Formalien HA innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 07:59
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Question Formalien HA

Hallo zusammen,

kurze Frage:
Wenn meine Hausarbeit eine Seitenzahl von 20 Seiten nicht überschreiten darf, gibts dann die möglichkeit, die Gliederung "auszuklammern" oder wird diese bei der vorgegebenen Zahl mit eingerechnet?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 10:40
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AW: Formalien HA

Bei mir hieß es immer
"Das Gutachten darf eine Seitenzahl von x Seiten nicht überschreiten"
Aus diesem Grund wurden die Seiten für Sachverhalt, Literaturverzeichnis und Gliederung nicht dazugezählt.

Insofern du Schwierigkeiten haben solltest die Seitenzahl einzuhalten, solltest du deine Arbeit auf überflüssige Ausführungen überprüfen.


Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 10:52
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AW: Formalien HA

bei mir heißt es "die Hausarbeit darf eine Seitenzahl von 20 Seiten nicht überschreiten"
SV und Literaturverzeichnis zähle ich da auch nicht mit rein, aber eine Gliederung ist ja an und für sich schon Teil der HA;
ich muss sowieso einiges kürzen, aber eine gliederung nimmt halt trotzdem so 1-3 seiten ein.

wenn ich die gliederung fälschlicherweise mitzählen würde, wäre das - glaub ich - nicht soo schlimm, weil dann wären es ja nicht mehr als 20 seiten.
wenn ich die gliederung fälschlicherweise nicht mitzähle, dann wären es ja u.u. mehr als 20 seiten und das hätte ja punktabzug zur folge!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 14:45
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AW: Formalien HA

Wenn du die Gliederung, Literaturverzeichnis und Sachverhalt mit bspw. römischen Zahlen gliederst und die arabischen nur für das Gutachten nimmst, dann hast du am Ende deines Gutachtes die Seitenzahl 20 stehen. Wenns nicht anders geht würde ich das so machen. Ein Korrektor zählt sicherlich nicht die Seiten durch, sondern schaut nur auf die Zahl der letzten Seite. Ich hab das immer so gemacht und hatte damit noch nie Probleme
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2011, 23:07
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AW: Formalien HA

Im Zweifel sollte ein kurzer Gang in die Proffessur Aufschluss geben ....
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