Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fall zur Struktur der EU

Dies ist eine Diskussion zu Fall zur Struktur der EU innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 01:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Bibliothek
Beiträge: 66
Keine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gockel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fall zur Struktur der EU

Könnt ihr mir bei den Fragen einige Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus!!!


AG 2: Die Europäische Union
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschließt der Rat der EU auf Initiative Frankreichs einstimmig einen Rahmenbeschluss gem. Art. 34 Abs. 2 lit. b) EU in Verbindung mit Art. 29 EU. In diesem Beschluss ist eine Verschärfung mitgliedstaatlicher Verwaltungsvorschriften vorgesehen, welche die Erteilung von Genehmigungen zur Ausfuhr von sog. „dual-use goods“ (= Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können) regeln. Damit soll verhindert werden, dass solche Waren an Staaten exportiert werden, die unter Verdacht stehen, Terroristen sowohl finanzielle als auch materielle Hilfe zu leisten.
Im Rahmen des Beschlussverfahrens werden weder das Parlament noch die Kommission beteiligt. Beide Organe hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rahmenbeschlusses. So ist das Parlament der Ansicht, dass dieser Rechtsakt nicht ohne seine Beteiligung hätte zustande kommen dürfen. In ähnlicher Weise äußert sich die Kommission in Bezug auf ihre Beteiligungsrechte und macht zudem noch geltend, dass der Rat einen Rechtsakt mit solchem Inhalt nur auf Grundlage der Bestimmungen der gemeinsamen Handelspolitik des EG-Vertrags hätte erlassen dürfen.


Frage 1
: Sind die Zweifel des Parlaments und der Kommission begründet?

Frage 2: Welche Möglichkeiten bestehen für a) das Parlament und für b) die Kommission, gegen diesen Rahmenbeschluss vor dem EuGH vorzugehen?
Bearbeitervermerk: Bei der Beantwortung der Fragen hat ggf. einschlägiges Sekundärrecht außer Betracht zu bleiben.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Stent vs. Operation: bei verengter Halsschlagader immer eine Fall-zu-Fall-Entscheidung Nachrichten: Wissenschaft 26.03.2010 10:00
Mit Struktur zur Promotion Nachrichten: Wissenschaft 15.10.2009 12:00
Nervensystem für die Struktur Nachrichten: Wissenschaft 08.04.2008 15:00
Herr über die Struktur Nachrichten: Wissenschaft 28.02.2007 09:00
Aufbau und Struktur StGB Strafrecht / Strafprozeßrecht 15.11.2006 20:20





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN