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Erste ÖR-HA brauche Hilfe!!

Dies ist eine Diskussion zu Erste ÖR-HA brauche Hilfe!! innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2007, 19:21
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Unhappy Erste ÖR-HA brauche Hilfe!!

Hallo an alle,

brauche dringed Hilfe bei meiner ersten ÖR-HA.Verstehe rein garnichts weiss auch nicht wie ich anfangen soll.könnt ihr mir bitte bitte HELFEN. ;

Vielen Dank im vorraus.



Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des Ladenschlussrechts nach Inkrafttreten der Föderalismusreform mit großer Sorge. Viele Länder planen den Erlass eigener Regelungen, zum Teil nicht nur unter Freigabe der Ladenschlusszeiten von Montag bis Samstag, sondern auch unter weitgehender Freigabe des Sonntags. Der Bund befürchtet nun, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit einhergehend der Arbeitnehmerschutz zu kurz kommen könnten. Daher wird folgender Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht:


§ x zur Vereinheitlichung des Arbeitnehmerschutzes:
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der (gem. §§ 4-15 LadSchlG des Bundes oder, wenn vorhanden, nach landesrechtlichen Vorschriften) ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Die Dauer der Beschäftigungszeit des einzelnen Arbeitnehmers an Sonn- und Feiertagen darf sechs Stunden nicht überschreiten.
(3) Verkaufsstellen, die Arbeitnehmer beschäftigen und nicht unter einen der gesetzlich normierten Ausnahmetatbestände (§§ 4 – 15 LadSchlG des Bundes oder, wenn vorhanden, landesrechtliche Vorschriften) fallen, dürfen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. […]


Des Weiteren enthält das Gesetz detaillierte Regelungen zur Kompensation von (ausnahmsweise zugelassener) Sonntagsarbeit durch Freistellungen an Werktagen und die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Das Gesetz soll in das Arbeitszeitgesetz eingefügt werden, im selben Zuge wird § 17 LadSchlG (des Bundes) gestrichen. Es wird nach zwei Lesungen im Bundestag verabschiedet und daraufhin dem Bundesrat zugeleitet, der keinen Einspruch einlegt. Das Gesetz wird ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet. Es ist noch nicht in Kraft getreten.

Der Bund begründet diese Regelung mit der Einheitlichkeit des Arbeitsrechts, dessen Wahrung ihm übertragen sei. Außerdem sei der Schutz des Sonntags durch Landesrecht nicht ausreichend gewährleistet.

Das Land L hat jedoch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm. Im Zuge der Föderalismusreform sei die Kompetenz für den Ladenschluss auf die Länder übergegangen. Hier sei eine Norm, die vorher im Ladenschlussgesetz des Bundes enthalten war, nunmehr verschärft worden, obwohl der Bund gar nicht mehr zuständig sei. Es sei unzulässig, dass der Bund durch derartige Regelungen die Öffnungszeiten der Länder präjudiziere. Vor allem stehe beim Ladenschlussrecht doch nicht der Arbeitnehmerschutz und der Schutz der Sonn- und Feiertage, sondern der Schutz des Wettbewerbs im Vordergrund. Wenn die Länder nun für die Regelung der Ladenöffnungszeiten ausdrücklich zuständig seien, so käme ihnen doch wohl die Regelung der Arbeitszeiten „automatisch“ mit zu. Zudem entspreche dieser „Eingriff“ des Bundes wohl kaum dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens.

Zudem sei die Regelung, die faktisch ein Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen bewirke, mit der geänderten sozialen Wirklichkeit unvereinbar und daher nicht mehr zeitgemäß. Sie beschränke die Berufsfreiheit der Inhaber von Verkaufsstellen in nicht zu rechtfertigender Weise und laufe den Interessen der Verbraucher zuwider. In der gegenwärtigen Situation hoher Arbeitslosigkeit sei es doch wünschenswert, wenn durch sonntägliche Ladenöffnung die Konjunktur angekurbelt werde.

Außerdem führe die Regelung zu einer vorteilhaften Behandlung solcher Unternehmer, die nicht auf Arbeitnehmer angewiesen seien.

Das Land L möchte daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Aufgabe:
Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Bearbeitervermerk:
Es ist auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen – nötigenfalls
in einem Hilfsgutachten – einzugehen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2007, 15:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2006
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AW: Erste ÖR-HA brauche Hilfe!!

hey,

zwar nich genau das gleiche, da verschiedene antragssteller und -gegner, aber vllt erleichtert dir das den einstieg:

http://www.jura.uni-muenchen.de/einr...gen/ls/lehner/

zweite probeklausur !!

Grüße
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