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Bund-Länder-Streit?

Dies ist eine Diskussion zu Bund-Länder-Streit? innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 18.07.2007, 17:00
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Bund-Länder-Streit?

Hey, kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt Denkanstöße geben? Geht nur um formelle Verfassungsmäßigkeit:

Nach Inkrafttreten der sog. „Föderalismusreform I“ zum 1. September 2006 beschließt der Landtag des Landes L, die jagdpachtrechtlichen Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJG) durch eigene landesrechtliche Regelungen zu ersetzen.
Entgegen der Bestimmung des § 11 Abs. 4 Satz 1 BJG soll danach z. B. ein Jagdpacht*vertrag künftig auch mündlich abgeschlossen werden können.

Der Bundesgesetzgeber hält das Vorgehen des Landesgesetzgebers für kompetenzwidrig. Er geht davon aus, dass das alte BJG Bestandsschutz genieße, zumindest aber die pachtrechtlichen Regelungen Ausfluss der Bundeskompetenz für das bürgerliche Recht seien.
Nach Inkrafttreten des umstrittenen LJG erhebt der Bund „Verfassungsklage“ zum Bundesver*fassungsgericht.

Wie wird das Gericht entscheiden?
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Alt 18.07.2007, 17:10
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AW: Bund-Länder-Streit?

Nach Art.74I Nr.28 GG gehört das Jagdwesen zu den Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebung. Nach Art.72I GG ist dann die Gesetzgebungskompetenz der Länder grundsätzlich ausgeschlossen, wenn es eine Regelung des Bundes für einen bestimmten Bereich gibt. Dazu gibt es wieder die Ausnahme nach Abs.III1 Nr.1, danach können für das Jagdwesen (ohne Recht der Jagdscheine) auch von der bundesrechtlichen Regelung abweichende Ländergesetze erlassen werden. Nach Satz 3 gilt dann das später erlassene Gesetz, also hier das des Landes.
Der Knackpunkt ist nun also, ob die entsprechende Regelung tatsächlich zum Jagdwesen gehört. Hier musst du argumentieren, es dürfte grundsätzlich jedes Ergebnis vertretbar sein. Wenn ich für "Jagdwesen" plädieren wöllte, dann würde ich beispielsweise argumentieren, dass mit der Zuordnung der Regelung im Bundesrecht zum Jagdgesetz hat der Bundesgesetzgeber eine Zugehörigkeitsentscheidung erlassen, an der er sich jetzt festhalten lassen muss.
Dann wäre eine Klage des Bundes gegen das Ländergesetz abzuweisen.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 17:23
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AW: Bund-Länder-Streit?

Wow, danke für die schnelle und umfassende Antwort. Das ganze ist aber schon in einen Bund-Länder-Streit zu verpacken, oder? Hab irgendwie den Art. 93 I Nr. 2 a im Hintterkopf.

Dann sind die Angaben zwecks Bestandsschutz und Zivilrecht nur Argumente, die es zu widerlegen gelten würde ?
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Alt 18.07.2007, 17:37
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AW: Bund-Länder-Streit?

Zitat:
Zitat von Sakuya
Wow, danke für die schnelle und umfassende Antwort. Das ganze ist aber schon in einen Bund-Länder-Streit zu verpacken, oder?
Keine Ahnung, so hattest du den Thread überschrieben. Ich weiß nicht, was deine Aufgabenstellung dazu sagt. Aber naheliegend wäre es schon. Alternativ könnte auch nur ein Gutachten zur Rechtslage gefragt sein.

Zitat:
Zitat von Sakuya
Dann sind die Angaben zwecks Bestandsschutz und Zivilrecht nur Argumente, die es zu widerlegen gelten würde ?
Ich sag nicht, dass du die widerlegen musst, aber beschäftigen musst du dich damit auf jeden Fall. Das Auseinandersetzen mit Gegenargumenten ist die Hauptqualifikation die ein Bearbeiter einer juristischen Arbeit nachweisen muss. Du kannst dich den Argumenten ja auch anschließen - aber auch das solltest du begründen können. Das Bestandsschutzargument... uh, da solltest du vielleicht nochmal in einem GG-Kommentar nachschlagen, sollte aber ein gaz aktueller sein. Ich würde aber spontan aus Absatz 3 Satz 3 argumentieren, dass der Bestandschutz für die in III1 genannten Gebiete gerade nicht gesichert sein soll.
Nur mal zur Info: Aus was für einem Semester in welchem Bundesland schreibst du die Arbeit?
Gruß
Marcus
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Alt 18.07.2007, 17:54
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AW: Bund-Länder-Streit?

Das ist nur die eine Hälfte der Arbeit, ich wollte nicht mit der Tür ins Haus fallen.
Die zweite Hälfte sieht so aus:

Unterstellen Sie, dass das BVerfG die Neuregelungen des LJG – wider Erwarten bzw. erwartungsgemäß – für kompetenzgemäß befunden hat. Um die ungeliebten Landesregelungen dennoch los zu werden, beschließt der Deutsche Bundestag die vom Land L ersetzten Regelungen des BJG in ihrer ursprünglichen Fassung nochmals als Gesetz. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass die Neuregelungen des Landes L nunmehr durch das „neu“ erlassene Bundesgesetz derogiert werden.
Unter Berufung auf seine Kompetenz im Tierschutzrecht legt der Bundestag ferner im Tierschutzgesetz ein umfassendes und damit auch die Jagdhundeausbildung erfassendes Verbot der Verwendung von Elektrohalsbändern (Teletaktgeräte) zur Hundeausbil*dung fest.
Diesmal fühlt sich das Land L in seinen Gesetzgebungskompetenzen verletzt und will Kla*ge zum Bundesverfassungsgericht erheben.

Hätte eine solche Klage Aussicht auf Erfolg?


Die Aufgabenstellung sagt eben nur "Wie wird das Gericht entscheiden?", zumindest in der ersten Aufgabe, was mich zusätzlich etwas verwirrte.

Die Arbeit stammt im übrigen aus NRW.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 18:15
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AW: Bund-Länder-Streit?

Zitat:
Zitat von Sakuya
Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass die Neuregelungen des Landes L nunmehr durch das „neu“ erlassene Bundesgesetz derogiert werden.
Unter Berufung auf seine Kompetenz im Tierschutzrecht legt der Bundestag ferner im Tierschutzgesetz ein umfassendes und damit auch die Jagdhundeausbildung erfassendes Verbot der Verwendung von Elektrohalsbändern (Teletaktgeräte) zur Hundeausbil*dung fest.
Tja, auch da solltest du wieder argumentieren, Ergebnis ist wieder offen. Erarbeite aus Lehrbüchern und Kommentaren die Kompentenzabgrenzungskriterien, subsummiere die Fakten darunter - und entscheide dich mit Argumenten für eine Seite.
Das mit dem Derogieren ist natürlich Quatsch, siehe Art.72III2 GG, das würde erst nach sechs Monaten passieren. Diesen Satz gibt es gerade, um den Ländern eine Reaktionszeit gegen ein Bundesgesetz zu geben, das ein von ihnen erlassenes Gesetz sonst tatsächlich verdrängen würde.

Zitat:
Zitat von Sakuya
Die Aufgabenstellung sagt eben nur "Wie wird das Gericht entscheiden?", zumindest in der ersten Aufgabe, was mich zusätzlich etwas verwirrte.
Das heißt nichts weiter, als dass Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Klage zu prüfen sind. Was für eine Klageart (Bund-Länder-Streit) das sein soll, musst du natürlich auch kurz begründen.
Gruß
Marcus
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  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 18:21
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AW: Bund-Länder-Streit?

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Was für eine Klageart (Bund-Länder-Streit) das sein soll, musst du natürlich auch kurz begründen.
Hm, ich dachte man begründet seinen Aufbau nicht? Zumindest nicht den generellen. Zudem ist es doch ein Bund-Länder-Streit, oder irre ich?

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Das heißt nichts weiter, als dass Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Klage zu prüfen sind
Noch was vergessen: Die materielle Rechtmäßigkeit ist nicht zu prüfen.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 20:38
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AW: Bund-Länder-Streit?

Na wenns nur um die Kompetenzabgrenzung geht, wäre das ja auch wenig sinnvoll. Die konkurrierende Gesetzgebung ist erst geändert worden, in einigen Punkten ist daher noch starker Diskussionsbedarf. Einige davon sind offenbar in der Aufgabe angesprochen. Finde ich nett, denn ich fand es immer eher fade, einen seit Jahren ausdiskutierten Streit in einer Hausarbeit nochmal aufwärmen zu müssen.

Aufbau begründen? Nein, natürlich nicht. Aber in Art.93 GG gibt es verschiedenste Konstellationen, in denen ein Land oder der Bund Klage erheben kann - jeweils gegen den anderen. Welche du davon nimmst, solltest du schon erklären, denn das ist keine Aufbaufrage, sondern die Frage nach der statthaften Klageart. Einfach das Ziel des gerichtlichen Vorgehens kurz darstellen und unter die entsprechenden Nummern subsummieren, dann ist der Punkt auch schon gegessen.
Gruß
Marcus
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Alt 18.07.2007, 21:31
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AW: Bund-Länder-Streit?

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Die Arbeit stammt im übrigen aus NRW.
Es gibt auch eine Entscheidung zum Teletaktgerät vom BVerwG vom 23.02.2006, das entsprechende Az lautet: BVerwG 3 C 14.05 und ist auf den Seiten des BverwG zu finden.

Ich hoffe diese Info hilft Dir weiter ....

Grüssle
Sonnenkindlein
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  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 21:47
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AW: Bund-Länder-Streit?

Das zitierte Urteil beschäftigt sich allerdings nicht mit der Kompetenzabgrenzung, sondern liegt ausschließlich im materiell-rechtlichen Bereich (Tierschutz, Abstellen auf abstrakte oder konkrete Verwendung von verbotenen Geräten). Falls die Aufgabenstellung das auch umfässt, ist es sicher empfehlenswert, wenn es aber nur um die Kompetenzfragen geht, dann hilft es kaum weiter.
Gruß
Marcus
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