Dies ist eine Diskussion zu Bitte schnelle Hilfe!!! innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Bitte schnelle Hilfe!!! Guten Morgen euch allen! Ich weiß, dass Thema ist hier schon mal verhandelt worden, aber ich habe noch eine Frage. Im nachfolgenden Sachverhalt, könnte das Änderungsgesetz gegen das Bundesstaatlichkeitsprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip verstoßen? Bin mir nicht sicher. Vielen Dank für eure (schnellen) Nachrichten Bundestag und Bundesrat verabschieden mit der erforderlichen Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes, nach der die Bürger in Zukunft auch auf der Ebene des Bundes das Recht haben sollen, innerhalb der Bundeskompetenzen unmittelbar über Gesetzentwürfe zu entscheiden. Im Wesentlichen sieht die Neuregelung vor, dass ein Volksbegehren der Unterstützung durch 5 Prozent der Stimmberechtigten bedarf, damit es zum Volksentscheid kommt. Eine Gesetzesvorlage ist angenommen, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat; für eine Verfassungsänderung bedarf es jedoch der Zustimmung durch zwei Drittel der Abstimmenden. Eine Beteiligung des Bundesrates an dem Verfahren der Volksgesetzgebung ist nicht vorgesehen. Ein vom Volk beschlossenes Gesetz soll denselben Rang wie ein Gesetz haben, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Im neuen Art. 78a GG heißt es unter anderem: "(2) Volksbegehren über das Haushaltsgesetz im Sinne von Art. 110 Absatz 2 GG sind unzulässig." Weitere Einschränkungen des Anwendungsbereiches der Verfahren sind nicht vorgesehen. Zur Begründung für die Änderungen wird auf die positiven Erfahrungen mit den direktdemokratischen Verfahren in den Bundesländern verwiesen. Das Gesetz wird durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet. Es soll zum 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten. Die Regierung des Bundeslandes X hält die Neuregelung für unvereinbar mit den Vorgaben des Grundgesetzes und will das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Nichtigkeit der Grundgesetzänderung feststellen zu lassen
__________________ Time is a train that makes the future the past! |
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