Dies ist eine Diskussion zu auffanggrundrecht innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| auffanggrundrecht hallo! eine frage: wenn die möglichkeit zweier grundrechtsverletzungen besteht, eine aber ausscheidet weil der verletzte sich nicht darauf berufen kann (ausländer) , er sich aber in diesem fall auf das auffanggrundrecht art 2 I gg berufen kann, tritt dieses dann subsidiär zurück, weil ja noch eine weitere grundrechtsverletzung besteht?? oder kommt das auffanggrundrecht trotzdem zum tragen? |
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| AW: auffanggrundrecht nein: es liegen zwei möglich grundrechtsverletzungen vor: einmal art. 12 gg und art.14gg. auf art.12 kann er sich nicht berufen weil er ausländer ist, also auf art 2 I gg. aber art. 14 besteht weiterhin die möglichkeit. tritt dann art. 2 I zurück und es wird nur art. 14 geprüft?? |
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