Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche auf Entschädigung/Denkmalschutz innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten
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| Ansprüche auf Entschädigung/Denkmalschutz Hi... Brauche dringend Denkanstöße zum ersten Teil meiner HA (Berlin). Mal angenommen: U betreibt Sportanlagen. Eine geeignete Immobilie hat er bereits im Bezirk Köpenick gekauft. Auf dem Gelände befand sich früher eine Ziegelei. Diese ist seit den 50er Jahren stillgelegt und wurde vollständig abgebaut, nur der alte Ziegel-Brennofen steht in der Mitte des Grundstücks. U will den Ofen abreißen lassen. Beim Kauf wurde dem U mitgeteilt, dass er gem. dem Berliner Denkmalschutzgesetz eine Genehmigung zum Abbruch des alten Ofens beantragen muss. Die untere Denkmalschutzbehörde Treptow-Köpenick lehnt den von U eingereichten Antrag rechtmäßig ab (wegen Kulturdenkmal etc.). U ist empört. Hätte er das vorher gewusst, hätte er sich für ein anderes Grundstück entschieden. Nun hat er dadurch nicht nur eine geringere Rendite, sondern auch Unterhaltskosten. U kündigt der Behörde an, Entschädigung für diese "hinterhältige Form der Enteignung" zu verlangen...Hat U Ansprüche auf Entschädigung aufgrund der Bestimmungen des Denkmalschutzes??? Kann mir Jemand sagen wie ich an die Entschädigungsansprüche rangehe?? Wie und was prüft man??? Danke Dana |
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| AW: Ansprüche auf Entschädigung/Denkmalschutz Hi Dana, ha ich schreibe ja die HA auch, hmm... habe aber erst jetzt angefangen.....Das mit Ansprüchen des U ist eher einfach... entweder direkt oder es gibt einen Verweis auf andere Normen in Denkmalschutzgesetz, ich würde jedenfalls BecksOnline in der Bibliothek durchsuchen.... und wie weit bist Du schon? Ich würde mich über einen Gedankenaustausch freuen. Ahh und sonst schaue in JuS 2005, 793 und 2005, 900 nach.. |
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| AW: Ansprüche auf Entschädigung/Denkmalschutz Hi, ich bin auch nach drei Tagen etwas, milde gesagt, ratlos.... so wie ich es bis jetzt verstanden habe möchte Battis das wir Ihm auf 30 Seiten eine komplete StaatshftgSystem aufzeichnen... und das soll ja beinnahe auch in alleingang persönlich entwickelt werden....was z.B. die Voraussetzungen bei DSchG.... und die Reichweite sonstiger Ansprüche....betrifft..... Ich habe aber zu meinen Bedauern keine Wahl und muss wohl weiter schreiben und hoffen, dass ich nicht komplet in einen freizügigen SiFi-Essay ende! Gruß Timofei |
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