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Abgrenzung Öffentl. Recht - Privatrecht Theorien

Dies ist eine Diskussion zu Abgrenzung Öffentl. Recht - Privatrecht Theorien innerhalb des Forums Öffentliches Recht - Hausarbeiten

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Alt 27.07.2009, 17:35
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Abgrenzung Öffentl. Recht - Privatrecht Theorien

Guten Tag,

ich bin erstsemestler und habe Probleme bei der Auslegung der Sonderrechts-, Subordinations- und Interessenstheorie.

Hier sind 2 fiktive Fälle bei denen ich Probleme habe. Es geht nur darum die Theorien anzuwenden. Um Hilfe würde ich mich sehr freuen.

1. Der Beamte des Wirtschaftsministeriums wird für 2 Jahre in das Finanzministerium abgeordnet.

Subordinationstheorie : greit meiner Meinung nach, da der Staat einseitig und Kraft seiner Legitimation in die Rechte und Freiheiten des Bürgers eingreift. Oder stimmt das nicht weil es ein beamter ist und es ein normales Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis ist ?

Interessenstheorie: greift meiner Meinung nach da im wesentlichen öff. Interessen zugrunde liegen ( Arbeit wichtiger im Finanzministerium, optimaler Arbeitseinsatz)

Sonderrechtstheorie: greift nicht, da die Versetzung von Arbeitnehmern auch im Privatrecht häufig angewandt wird. Oder ist es ein Sonderrecht des Staates weil nur der Staat Beamte versetzen darf ?

2. Die Sekretärin des Wirtschaftsministeriums wird entlassen.

hier habe ich irgendwie die gleichen Argumente wie im ersten Fall.

Wäre nett, wenn mir jmd. helfen und korrigieren könnte
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