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Vollstreckung Polizeirecht

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckung Polizeirecht innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 07.09.2008, 14:09
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Vollstreckung Polizeirecht

Hallo
Ich schreibe zur Zeit am großen Öff Recht in Freiburg.
Mein Problem ist, dass es sich hier um Polizeiliche Maßnahmen handelt. Zuerst gibt es Lautsprecheransagen am Bahnhof, die Fans von einem Fußballspiel in die richtigen Bahnen lenken sollen.
Daraufhin gibt es noch Absperrungen "um den Lautsprecheransagen Nachdruck zu verleihen". Würdet ihr dies als Vollstreckung der Lautsprecheransagen qualifizieren oder als eigene Maßnahmen?
Wäre lieb, wenn mir jemand anworten würde.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2008, 15:56
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AW: Vollstreckung Polizeirecht

"Wenn Du meckerst, hau ich Dir eins in die Fresse". Würden Sie das als Vollstreckung der Drohung oder als eigene Maßnahme ansehen?
__________________
Gruß
Volker H.
Wenn Sie mich verstanden haben,
habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 19:54
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AW: Vollstreckung Polizeirecht

mmh okay. dankeschön. Ich schau mal. Bin mir noch net ganz sicher, da der WEg nur in eine richtung abgesperrt ist, aber man auch in andere kann. aber danke frür die antwort.
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