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verwirkung von klagerecht??

Dies ist eine Diskussion zu verwirkung von klagerecht?? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 17.02.2007, 11:29
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verwirkung von klagerecht??

hallo,

angenommen, ein abgeordneter stimmt für ein bundesgesetz, dass eine diäten-kommission einberuft, verbindlich über die diäten-entwicklung im bundestag zu entscheiden. dies tut er aus gründen der fraktionsdisziplin. hinterher jedoch strengt er ein organstreitverfahren an, weil er meint, das gesetz verletze ihn in seinen rechten als mitglied des bundestages, da die diäten-kommission in den kernbereich der legislative eingreife.
ganz abgesehen vom inhalt des gesetzes, kann ein abgeordneter sein klagerecht durch so ein widersprüchliches verhalten verwirken?
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Alt 17.02.2007, 12:17
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AW: verwirkung von klagerecht??

Damit wendet er sich doch gegen die Diätenkommission und damit gegen das zu Grunde liegende Gesetz: Es handelt sich damit wohl um eine Normenkontrolle, so dass er die Überprüfung alleine gar nicht beantragen könnte.s
Sht man es aber tatsächlich als Organstreit an, dann wird man eher zu dem Ergebnis gelangen, dass ein Organ des Bundes sein Recht, vor das BVerfG zu ziehen,eher nicht verwirken kann; denn bei den Beteiligten kann kein zur Verwirkung nötiger Vertrauenstatbestand geschaffen werden, weil die Organe an das Grundgesetz gebunden sind und daher rechtmäßig zu handeln haben. Und es mithin kein Vertrauen in rechtsverletzende Aktivitäten einer Kommission geben kann.
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