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Verwaltungsrecht Klausur

Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungsrecht Klausur innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 19.02.2009, 00:38
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Verwaltungsrecht Klausur

Hi Leute,
Folgende Fall...
Könnt ihr mir sagen auf welche Probleme ihr stoßt?

Also Land X erhöht die Beamtenbezüge um 3%( wird in der Presse mitgeteilt).
Beamte B erhält 5% aus versehen.
Die zuständige Behörde bemerkt das und sofort bekommt B, nach ihrer Anhörung, einen Brief: " Der Besoldungsbescheit wird mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben, soweit er eine Erhöhung von mehr als 3% betreffe.
Gleichzeitig soll B das zuviel gezahlte Geld zurück zahlen.
B will die Maßnahme natürlich nicht akzeptieren und nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhebt B fristgerecht Klage vor dem Verwassungsgericht....


Man soll davon ausgehen, das im Beamtenrecht keine Vorschriften über die Aufhebung des Besoldungsbescheids gibt.

Nun gegeben ist:
§ 126 BRRG (Die Spezialzuweisung).

Nun ich hab Probleme bei dem Punkt gefunden:
1. Zulässigkeit-----Verwaltungsakt gem. § 35 S.1 VwVfG, bei der unmittelbaren Außenwirkung.

Was ist bei dem Fall die Ermächtigungsgrundlage?
Gibt es in der (Formellen) Rechtmäßigkeitsprüfung ein Problem mit der Form (Inhaltsmangel etc.? )?

Könnt ihr mir helfen und sagen wie hier die materielle Verfassungsmäßigkeit geprüft werden müsste?

Lieben Dank im voraus...!!!
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