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Verfügung - zwangsweise Vollstreckung

Dies ist eine Diskussion zu Verfügung - zwangsweise Vollstreckung innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 29.07.2006, 20:59
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Verfügung - zwangsweise Vollstreckung

Hi alle zusammen,

einen letzten Fall habe ich noch, der mir Kopfzerbrechen bereitet:

Regierungsrat M. ist neu bei der Kreisverwaltung F.
Er schreibt den folgenden Text:

Verfügung

An Schreibwarenhandlung S.: Benötigte Büromaterialien: 1000 Blatt Papier, 45 Kugelschreiber, 20 Radiergummis.

***. M., Regierungsrat

Schreibwarenhändler S. erhält die Verfügung des Regierungsrates. S. will aber mit der Kreisverwaltung keine Geschäfte mehr machen, da ihm der Landrat zutiefst unsympathisch ist. Einen Monat nach der Zustellung der Verfügung will Regierungsrat M. zwangsweise die Ware fordern, schließlich sei die Verfügung ein Vollstreckungstitel für die Verwaltung.

a) Wie beurteilen Sie die Rechtslage?
b) Welches Gericht wäre für einen Streit zwischen S. und der Kreisverwaltung wegen der Verfügung zuständig? Begründung?

Über Hilfe würde ich mich freuen.

MfG
Adrian
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