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Verfügung an Nacktradler

Dies ist eine Diskussion zu Verfügung an Nacktradler innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 18:47
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Verfügung an Nacktradler

Wie formuliere ich eine polizeiliche Verfügung gegenüber einem Nacktradler, dem das Nacktradeln auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen verboten werden soll. Problematik hierbei: Was mache ich wenn er sich nur eine fleischfarbenen Nylonstrumpf über sein Geschlechtsteil zieht und behauptet, dies wäre Bekleidung, er sei nicht nackt?
Vielen Dank für die Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 20:01
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AW: Verfügung an Nacktradler

Hallo!

Das ist mit Abstand der bizzarste Sachverhalt der mir in den Monaten untergekommen ist. Das ist aber keine Scherzfrage, oder? Und was meinen Sie mit "polizeilicher Verfügung"? Meinen Sie eine Anzeige?

Im übrigen möchte ich Sie darum bitten, die Forenregeln einzuhalten.


Viele Grüße,

Peter M.
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ius respicit aequitatem


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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 20:43
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AW: Verfügung an Nacktradler

Tja, eine Formulierung für eine "polizeiliche Verfügung" kann ich dir nicht geben, aber vgl. folgende Entscheidung (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 3. September 2002 - 1 S 972/02):

Zitat:
Nur mit Turnschuhen und Socken bekleidet, war der 'Nacktgeher' im Stadtgebiet unterwegs. Nachdem ihn die Polizei mehrfach ermahnt und Bußgeld angedroht hatte, verhüllte er seinen Penis mit einer hautfarbenen Damenperlonsocke und joggte weiter. Frauen fühlten sich sexuell belästigt, Mütter sorgten sich um ihre Kinder. Wiederholt wurde ihm Zwangsgeld in vierstelliger Höhe aufgebrummt; es half nichts: Der Mann schien publikumsgeil zu sein und wollte unbedingt die Aufmerksamkeit der Medien auf sich lenken. Als erneut ein Zwangsgeld von 4.000 DM verhängt wurde, legte der Nacktgeher Widerspruch ein: Immerhin jogge er jetzt mit Strumpf, also nicht mehr nackt.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte jedoch den Bescheid der Behörde (1 S 972/02). Jüngst sei er schon wieder gesehen worden, als er im Park unbekleidet joggte. Mit seinen Auftritten im Adamskostüm belästige der Nacktgeher die Allgemeinheit und irritiere vor allem Kinder und Jugendliche. Auch wenn der FKK-Fan Schuhe und Strümpfe anhabe und sein gutes Stück gelegentlich mit einem Gürtel oder einem Strumpf 'bedecke', laufe er nackt: Eine durchsichtige Damenperlonsocke lasse den Blick auf das Geschlechtsteil zu, erst recht in der Bewegung. Daher fühlten sich Passanten in ihrem Schamgefühl verletzt. So reagierten fast alle Menschen, die unfreiwillig in der Öffentlichkeit mit fremder Nacktheit konfrontiert würden. Solange der Nacktgeher Verbote missachte, müsse er Geldbußen auf sich nehmen.
MfG
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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