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Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Dies ist eine Diskussion zu Verfassungsbeschwerde, Begründetheit innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 11:08
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Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Hallo zusammen,

Frage1:
Welchen Aufbau würdet ihr für die Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde bevorzugen, wenn es sich bei dem Beschwerdegegenstand um ein Gesetz handelt - das drei Bestimmungen enthält - und mehrere Grundrechte einschlägig sind:

Variante 1:
Prüfung, ob GR 1 verletzt ist
- durch Bestimmung 1
- durch Bestimmung 2

Prüfung, ob GR 2 verletzt ist
- durch Bestimmung 3
- durch Bestimmung 2
...

Variante 2:
Bestimmung 1
- GR 1
- GR 2

Bestimmung 2:
- GR 1
- GR 2

Bestimmung 3:
- GR 2
...


Frage 2:
Der Beschwerdeführer muss zwar für eine zulässige Verfassungsbeschwerde geltend machen, dass er in eigenen Grundrechten betroffen ist, allerdings kann das BVerfG in der Begründetheit eine umfassende Prüfung vornehmen, die auch andere Grundrechte einschl. Grundrechte Dritter beinhaltet.
Richtig soweit, ja?

Habt ihr hierfür Formulierungsvorschläge etwa für einen Obersatz bei entsprechenden Grundrechten, die nicht den Beschwerdeführer selbst betreffen?


Vielen Dank schon mal.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2006, 10:26
A86 A86 ist offline
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Hi Juraa!
Habe das selbe Problem bei meiner Hausarbeit, in Würzburg.
Schreib mir mal deinen Sachverhalt, vielleicht kann ich dir dann besser helfen. Würde Var. 2 eigentlich vorziehen, da das übersichtlicher ist. Aber ich denke, ich würde es zum SChluß vom Platz abhängig machen. Var. 1 ist ja platzsparender.
Zu deiner Frage 2, an welche Grundrechte hast dabei gedacht?
Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 13:15
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Also:
Bezüglich der Begründetheit hast du mehrere Möglichkeiten. Entweder prüfst du die einzelnen Grundrechte durch und ackerst bei jedem Grundrecht jede Bestimmung durch oder eben andersherum, d.h. du nimmst die einzelnen Bestimmungen als "Überschrift" und prüfst unter jeder Bestimmung die einzelnen Grundrechte durch.
Ich habe in meiner Grundrechte-Hausarbeit nach Gesetzesregelung geprüft, also so:

Bestimmung 1
Grundrecht a
Grundrecht b
...

Bestimmung 2
Grundrecht 1
Grundrecht 2
...

Der Korrekturassistent hat damals meinen Aufbau gelobt , aber das ist letztendlich Geschmacksache und man kann es genauso gut so prüfen, wie du es vorhast!

Zu Frage 2:
Ja, das BVerfG prüft auch Grundrechte, die vom Beschwerdeführer nicht explizit in der VB angeführt werden, allerdings ist es nur möglich, sich auf eigene Grundrechte zu berufen, man kann nicht Rechte Dritter geltend machen!
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  #4 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 13:06
A86 A86 ist offline
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Vielen Dank! Ich werde mir deinen Ratschlag zu Herzen nehmen!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar bin ich mir nicht ganz sicher welche GR hier eingreifen.
Landesschulgesetz:
1. Verbot von tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht
2. Verbot des Gebrauchs von einer FRemdsprache, die nicht im Lehrangebot steht- S ist Russe, dies ist nicht im Lehrangebot enthalten
3. Verbot von Mobiltechniken im Unterricht

Hauptsächlich denke ich die ganze Zeit an Art. 2, 1 und 3
Aber iergendwie könnte man doch jedes GR hienbiegen oder?
Deshalb wäre ich um einen Rat dankbar!!!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
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Alt 13.09.2006, 13:28
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Zitat:
Zitat von A86
1. Verbot von tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht
Da denke ich in erster Linie an Art. 4 GG, also Religionsfreiheit.

Zitat:
Zitat von A86
2. Verbot des Gebrauchs von einer FRemdsprache, die nicht im Lehrangebot steht- S ist Russe, dies ist nicht im Lehrangebot enthalten
Das ist schon schwieriger..entfernt könnte man hier an die Meinungsfreiheit denken, die allerdings wohl nur Meinungen schützt und nicht die Sprache, in der sie verbreitet werden. Außerdem geht es ja nicht um eine bestimmte Meinung.
Ansonsten fällt mir hier nur Art. 2 Abs. 1 GG ein, also allgemeine Handlungsfreiheit.

Zitat:
Zitat von A86
3. Verbot von Mobiltechniken im Unterricht
Art. 14 GG. Geschützt ist nicht nur das Eigentum an sich, sondern auch dessen Gebrauch. Und da Handys im Unterricht verboten werden, liegt ein Eingriff vor (natürlich nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, keine Enteignung).

Art. 1 GG auf keinen Fall. Ein Eingriff in die Menschenwürde lässt sich nie verfassungsrechtlich rechtfertigen und deshalb bestehen umso höhere Anforderungen an einen Eingriff in Art. 1 GG. Natürlich besitzen alle Grundrechte Menschenwürdegehalt, aber das ist was anderes.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 19:31
A86 A86 ist offline
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Hey, das war ja fix und ausführlich! Dankeschön!
Ich muss zugeben, ich habe da vorhin etwas rumgeschnudelt mit meinen Angaben.
Bei der Kopfbedeckung geht es hauptsächlich um Baseballkappen, die S nicht mehr tragen kann.
Das wäre ja eigentlich Art. 14, angesprochen.Wie findest du Art. 2 Abs. 1 allgemeines Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild? Diskutabel?
Das mit den Mobiltechniken sehe ich genauso mit Art. 14 und dann noch Art. 2 allgemeine Handlungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit finde ich irgendwie verzwackt, sollte es vielleicht mal ansprechen.
Am problematischaten erscheint mir das mit der Sprache, da es ja die Kultur verletzt.
Deshalb kam mir die Idee mit Art. 1, aufgrund der Menschenrechte ( Diskriminierung ). Bin mir da allerdings nicht so sicher, die Kommentare sind nicht sehr hilfreich und ein passendes Bsp. fehlt mir auch . Hättest du da eine Idee, oder sollte ich das doch wieder schnell vergessen?
Naja, dann hätte ich dort auch noch Art. 2 Abs. 1 aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Art. 3 angesprochen. Warum darf deutsch, aber nicht russisch gesprochen werden.
Wäre nett, wenn du mir deine Ansicht mitteilst!Ich habe nämlich die Uni gewechselt und somit 2 Staatsorganisationssemeseter, aber keine Grundrechte gehabt. Folglich fühle ich mich auch etwas hilflos auf dem Gebiet. merkt man wohl
Viele Grüße!
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 21:02
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Zitat:
Zitat von A86
Bei der Kopfbedeckung geht es hauptsächlich um Baseballkappen, die S nicht mehr tragen kann.
Das wäre ja eigentlich Art. 14, angesprochen.Wie findest du Art. 2 Abs. 1 allgemeines Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild? Diskutabel?
Achso; ich dachte, es geht um den klassischen Kopftuchfall.
Also das allgemeine Persönlichkeitsrecht meint eigentlich etwas anderes. Das Recht am eigenen Bild ist eher nicht im wörtlichen Sinn gemeint - eher geht es darum, dass man sich dagegen wehren darf, wenn jemand bewusst herablassende und verfälschende Äußerungen öffentlich über jemanden verbreitet - da ist z.B. auch das Recht auf Gegendarstellung beinhaltet.
(Berühmter Beispielfall: Caroline von Monaco geht verfassungsgerichtlich gegen eine Zeitung vor, die Unwahrheiten über sie verbreitet)
Also bleibt aus meiner Sicht nur Art. 2 Abs. 1 GG, freie Entfaltung der Persönlichkeit trifft die Sache eigentlich ganz gut und ein anderes Grundrecht fällt mir absolut nicht ein..
Aber denk dran: Sobald der Schutzbereich eines anderen Grundrechts eröffnet ist, tritt Art. 2 GG zurück (--> subsidiäres Grundrecht)!

Zitat:
Zitat von A86
Das mit den Mobiltechniken sehe ich genauso mit Art. 14 und dann noch Art. 2 allgemeine Handlungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit finde ich irgendwie verzwackt, sollte es vielleicht mal ansprechen.
Ansprechen solltest du die Meinungsfreiheit auf jeden Fall, auch wenn du bereits den Schutzbereich verneinst - so zeigst du, dass du dir ausführlich Gedanken zu der Sache gemacht hast.

Zitat:
Zitat von A86
Am problematischaten erscheint mir das mit der Sprache, da es ja die Kultur verletzt.
Deshalb kam mir die Idee mit Art. 1, aufgrund der Menschenrechte ( Diskriminierung ). Bin mir da allerdings nicht so sicher, die Kommentare sind nicht sehr hilfreich und ein passendes Bsp. fehlt mir auch . Hättest du da eine Idee, oder sollte ich das doch wieder schnell vergessen?
Streich das mit der Menschenwürde...ein Eingriff in die Menschenwürde liegt wirklich nur bei Folter, Freiheitsentzug oder Ähnlichem vor. Wie gesagt, Eingriffe in Art. 1 GG sind automatisch verfassungswidrig und deshalb werden da entsprechende Maßstäbe angelegt!

Zitat:
Zitat von A86
Naja, dann hätte ich dort auch noch Art. 2 Abs. 1 aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Art. 3 angesprochen. Warum darf deutsch, aber nicht russisch gesprochen werden.
Vielleicht wars nur ein Verschreiber, aber Achtung - Art. 2 Abs. 1 schützt die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird dagegen aus Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG abgeleitet.
Ja, Art. 3 GG kannst du ansprechen, gute Idee - aber denk dann an den besonderen Prüfungsaufbau.

Zitat:
Zitat von A86
Wäre nett, wenn du mir deine Ansicht mitteilst!Ich habe nämlich die Uni gewechselt und somit 2 Staatsorganisationssemeseter, aber keine Grundrechte gehabt. Folglich fühle ich mich auch etwas hilflos auf dem Gebiet. merkt man wohl
Viele Grüße!
Bei mir ists genau umgekehrt, ich bin in den Grundrechten recht fit, dafür aber eine Staatsorga-Niete..hab dieses Sommersemester ein bisschen gepennt in der Vorlesung.
Dieses Semester schreib ich Staatsrecht-Klausuren, von daher hab ich ja auch was davon, wenn ich dir helfe.
Du darfst mir aber gern ein bisschen Nachhilfe in Staatsorga geben..
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 08:44
A86 A86 ist offline
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Hallo!
Danke, dass ist echt nett von dir, dass du mir so hilfst, sonst wäre ich echt aufgeschmissen gewesen!
Meinst du, es sind wirklich keine anderen Artikel betroffen, mir erscheint das so wenig. Deshalb habe ich auch so krampfhaft versucht irgendwelche Artikel zu finden.
Dabei sagen viele, dass die Grundrechte so einfach wären - aber keiner kann mir komischerweise hefen, außer dir!;-)

Ich werde jetzt erst mal meine Ha so schreiben, wie du mir das geraten hast, wahrscheinlich ergeben sich dabei noch genug Fragen :-(
Klar kannst du mir zu Staatsorganisation Fragen stellen, möchte dir doch nach deiner Hilfe auch behilflich sein!!!

Wo studierst du eigentlich? Irgendwo in Baden- Württemberg, da ihr mit den Grundrechten angefangen habt? Kommst du dann auch in das dritte Semester wie ich?
Geh jetzt erst mal frühstücken. Bis später dann!
Liebe Grüße!
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 10:29
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Naja, dann prüfe die Grundrechte, die du jetzt hast, schonmal ausführlich und währenddessen hast du ja evtl. noch weitere Ideen.
Bei meiner Grundrechte-HA war es so, dass quasi alle wichtigen Grundrechte drankamen (sämtliche Grundrechte aus Art. 5. Art. 12, Art. 3, Art. 14,...da hatte ich letztendlich enorme Platzprobleme [Seitenzahlbegrenzung 25 Seiten]).
Also verarbeite erstmal das, was du schon hast.
Ich finde den Grundrechtsteil weitaus einfacher als Staaatsorga - bei letzterem braucht man nämlich enorm GG-Kenntnisse. Aber letztendlich ist es natürlich Geschmacksache.
Ich studiere in Trier (hier fängt man auch mit Grundrechten an) und komme jetzt ins 3. Semester - allerdings nur in Ö-Recht. Habe 2 Semester Politikwissenschaften und Öffentliches Recht studiert und wechsel zu diesem Semester ganz auf Jura. Ö-Recht kann ich dann ganz normal im 3. Semester weitermachen, nur in Zivil- und Stafrecht fange ich eben von vorne an.
Tja, und in weniger als 2 Monaten steht schon die erste von 2 Staatsrecht-Klausuren an und ich weiß nichtmal, ob da Grundrechte oder Staatsorga drankommt.
(Hoffe natürlich stark auf ersteres..)
Aber frag nur nach, wenn sich während der Bearbeitung noch weitere Fragen ergeben, ich tu mein Bestes.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 08:17
A86 A86 ist offline
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AW: Verfassungsbeschwerde, Begründetheit

Guten morgen!
Sorry, dass ich erst jetzt schreibe, aber ich habe gerade etwas Stress ! Muss auch sofort wieder weg.

Hab deshalb kurz noch eine Frage. Würdest du bei dem Verbot der Kopfbedeckung Art. 14 anprüfen??

Deine Geschichte klingt ja ziemlich spannend! Warum hast du dich letztendlich für Jura entschieden?
Aber geh das ganze etwas lockerer an, ich denke mit deinen Grundrechtskenntnissen kommst du in Ö-Recht ziemlich weit, auch wenn es jetzt schließlich auf eine Normenkontrolle oder dergleichen rauslaufen sollte. Denn im Grunde musst du ja nur noch den Aufbau der verschiedenen Prüfungen lernen, bei der Begründetheit kannst du ja dann mit den GR punkten.
Und schließlich gibt es da ja noch Straf- und Zivilrecht, die machen bestimmt mehr Spaß als Ö-Recht

Wünsch dir auf jeden Fall mal viel Erfolg bei deinen 2 Klausuren!

Bin morgen wieder im Internet, also vielleicht bis dann- wenn du Fragen hast, kannst ruhig fragen!
Viele Grüße
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