Dies ist eine Diskussion zu Unverständliche Fragestellung innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Unverständliche Fragestellung Der Prüfer möchte einen Normenkontrollantrag nach 47 VwGO geprüft haben. Im Bearbeitervermerk steht unter Frage 1, dass "die von Rechtsanwalt R vertretene Ansicht zutrifft".* Im Sachverhalt ist R der Meinung, dass die vom Mandanten vertretene Ansicht, "die Satzung sei materiell grundsätzlich nicht zu beanstanden", *zutrifft. JEDOCH solle R prüfen ob 13 der Satzung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße. 1) Soll ich nun Prüfen oder kurz die materielle Rechtmäßigkeit bejahen? Oder soll ich nur den möglichen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz prüfen? 2) Was machen, wenn ich der Meinung bin, dass die Ansicht des R *gerade nicht zutrifft?* Hoffe, dass ihr einige gute Tipps habt.* LG |
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