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unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO

Dies ist eine Diskussion zu unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 06.03.2009, 18:43
Boardneuling
 
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unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO

Hallo!
Ich habe heut einen Fall bearbeitet und mir ist einfach nicht agnz klar, wann man gegen einen VA mit Hilfe des § 51 VwGO vorgeht und wann mit §§ 48, 49 VwGO.
Ich mein, in jedem Fall geht man doch gegen einen unanfechtbaren VA vor, oder nicht?
Vielleicht steh ich auch nur auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir jemanden den richtigen Schuppser geben.

LG und vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 11:22
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AW: unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO

§§ 48, 49 VwVfG regelt Handeln der Behörde. § 51 VwVfG die Frage des Wiederaufgreifen des Verfahrens.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 23:59
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AW: unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO

§ 51 VwVfG ist ein Anspruch. Die Behörde ist zum Wiederaufgreifen gezwungen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. (da gibt es ein paar Probleme, was man erklagen kann)
§ 48, 49 sind hingegen nur Ermessenentscheidungen.
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