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Universität = Behörde???

Dies ist eine Diskussion zu Universität = Behörde??? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 10:06
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Universität = Behörde???

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage - ich weiß, dass Universitäten (in Bayern) Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts sind. Aber sind sie dann gleichzeitig auch Behörden? Eigentlich doch schon, oder? Und fakultative örtliche Zulassungskriterien sind dann sowas wie Ermessensausübung?
Wo kann man sowas denn nachlesen? Hab leider noch nichts gefunden ;-)

Danke für eure Hilfe!

LG, Normbienchen
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:24
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AW: Universität = Behörde???

Behörde (§ 1 Abs. 4 VwVfG) ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unter Einsatz obrigkeitlicher Gewalt erfüllt. Ob es sich um staatliche Behörden oder um solche unterstaatlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts handelt, ist unerheblich. Details findest Du in jedem VwVfG Kommentar.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 18:09
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AW: Universität = Behörde???

Danke, hab ich kurz nach meinem Posting auch gefunden weil ich mal ins Gesetz geschaut hab anstatt zu googeln ;-)
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