Dies ist eine Diskussion zu stellungnahme des referenten des bundespräsidenten innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| stellungnahme des referenten des bundespräsidenten Hallo. Mal angenommen man müsste eine Stellungnahme des Referenten des Bundespräsidenten im gutachtlichen Stil schreiben. Was genau müsste man sich darunter vorstellen? Gibt es da auch vorgegebene Aufbauschemata wie bei einer Verfassungsbeschwerde oder ist das eher so Aufsatzmäßig? Sucht man dazu auch Gerichtsurteile und ähnliches raus? |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten Hallo, an der sitze ich auch gerade. Ich werde einfach nen Aufsatz schreiben, aber um Literaturangaben wirst du wohl nicht drumrumkommen. Aufgabenschema? wie sollte das den aussehen? mfg |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten keine ahnung. wir haben ja auch dergleichen gar nicht besprochen. alle aus den höheren semestern konnten mir auch nur kopfschüttelnd sagen "diese neuartigen aufgabenstellungen". also ein aufsatz. nun gut. dann werd ich mich mal dransetzen. vielen dank. |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten Grundsätzlich würde ich mir bei so einer Frage gar nicht viele Gedanken darüber machen, dass es hier um ein Referentengutachten geht. Vielleicht mal in den Klausurenkurs Staatsrecht von Degenhardt schauen, da finden sich einige Fälle mit "ungewöhnlichem" Aufbau, der sich an dem jeweiligen Problem orientiert. Es gilt bei solchen Fällen ja: Form follows function! Gruß, poli. |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten steht denn da auch was zu meinem problem drin? |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten Darum geht es ja gerade: Bei solchen Fällen gibt es kein allgemeines Lösungsschema. Man kann sich nur andere Fälle anschauen und sich überlegen, wie man logischerweise an den spezifischen Fall rangeht. Dabei geht es nur um die große Struktur. Innerhalb der einzelnen Abschnitte herrscht der normale Gutachtenstil! Also, wenn man als Referent so eine Aufgabe bekommt, dann schreibt man auch "1. XY müßte formell verfassungsgemäß sein. Dazu blabla.. a) Kompetenz, blabla". Und so weiter. Daran ist nichts "aufsatzmäßig"! Lös Dich davon, dass irgendwelche Aufbauschemata von Oben herabgesandt wurden und Allgemeingültigkeit besitzen. Auch bei einer Verfassungsbeschwerde kann es Dir passieren, dass Du plötzlich das "normale" Schema nicht mehr durchhalten kannst. Hauptsache alle Probleme werden verarbeitet, Du mußt nirgends zurückverweisen und das Ganze ist (bzw: wirkt ;-) ) logisch. Vielleicht wäre es hilfreich, Du denkst Dir mal ein vöööölllig fiktives Beispiel für das Forum aus, anhand dessen man sich eine Struktur ausdenken kann... Politext (Wissenschaftlicher Referent ) |
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| okay. völlig fiktiv könnte es ja sein, das ein gesetz entworfen und dem bundespräsidenten zur ausfertigung überreicht wird. mal angenommen dieser bundespräsident hält dieses gesetz für verfassungswidrig zustande gekommen, weil nur 27 abgeordnete anwesend waren. er lehnt dieses gesetz also ab, tritt einen tag später zurück und hat noch einen tag später einen verkehrsunfall und kann für mindestens 2 1/2 jahre nicht mehr sein amt antreten. jetzt könnte es ja sein, dass der ministerpräsident den bundespräsidenten vertreten muss.das kommt ihm zufälligerweise recht ungelegen, da er turnusgemäß präsident des bundesrates ist und in seinem bundesland bald landtagswahlen sind. außerdem sieht er eine neuwahl als geboten. jetzt möchte er von seinem referenten wissen, für welchen zeitraum er die vertretung wahrnehmen muss, ob er auf die übernahme verzichten kann, ob er das gesetz, welches der bundespräsident abgelehnt hat, doch noch ausfertigen und verkünden kann, ob er und ggf. aus welchen gründen an die zustimmende entscheidung des bundesrates als bundesratsmitglied gebunden ist oder ob er möglicherweise eine bindung an die entscheidung des bundespräsidenten, das gesetz nicht auszufertigen, besteht, sowie ob andere verfassungsrechtliche überlegungen - auch wegen seiner beteiligung am gesetzgebungsverfahren und der vorausgegangenen vorgänge im bundestag - gegen die ausfertigung des gesetzes bestehen. so in etwa könnte man sich das fiktiv vorstellen. |
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| AW: stellungnahme des referenten des bundespräsidenten Völlig fiktiv, das Ganze . Und es wäre, sollte es - nur mal angedacht - jemals irgendwo in einer prüfungsähnlichen Situation auftauchen auch sicherlich ein wenig fies. Wäre. Denn sowas lürnte man züvör nöcht. Ich würde mich jedoch, wenn mal so eine Aufgabe käme, nicht scheuen, eine eigene Struktur zu entwerfen, in der alle aufgeworfenen Fragen nacheinander abgehandelt werden würden. Man könnte die einzelnen Fragen auch in einer Hauptfrage (oder zwei) bündeln. Dabei würde ich inhaltlich genauso (höchstrichterliche) Urteile suchen, ebenso wie Kommentare etc. Außerdem würde ich dort, wo es sinnvoll ist, im klassischen Gutachtenstil vorgehen. Als Beispiel könnte man sich das etwa so vorstellen: (oder so ähnlich, nur aus dem Bauch...). Kann BRPräs das Gesetz ausfertigen? Blabla möchte das Gesetz ausfertigen. Dazu müßte... A. Nein, wenn Bindung an Verweigerung der Zustimmung durch alten BPräs I. Voraussetzung: Verweigerung des alten BPräs rechtmäßig? - kann Entscheidung überhaupt noch geändert werden? Oder ist das Gesetz schon "gegessen" durch die Ablehnung? etc. II. BRPräs als Vertreter des BPräs? - Möglichkeit der Ablehnung der Vertretung? - Zeitraum der Vertretung? III. Bindung an Verweigerung? - Formell: Rollenkonflikt zwischen der Stellung als Bundesratspräsident und als Vertreter des Bundespräsidenten? Oder nicht wg. § 7 Abs. 1 S. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates? etc. - Materiell: Bindung an wirklichen Willen des BPräs? Bindung an Willen des BR? (überhaupt noch Teil des BR?) IV. Zwischenergebnis B. Sprechen andere verfassungsr. Gründe gegen Ausfertigung? - Dagegen könnte sprechen... Und so weiter, und so weiter... hoff ich... Gruß, poli |
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